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Rettungsaktion
 
05.05.2010

Rettungsaktion Was AvW-Geschädigte jetzt noch tun können

Von Erwin J. Frasl
Das Konsumentenschutzministerium hat den VKI beauftragt, für geschädigte Anleger den Anschluss als Privatbeteiligte im Ermittlungsverfahren der Staatsanwalschaft Klagenfurt zu erklären.
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Rechtsexperte Peter Kolba vom VKI rät AvW-Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend zu machen

Am 4.Mai hat das Landesgericht Klagenfurt über das Vermögen der AvW Gruppe AG und der AvW Invest AG das Konkursverfahren eröffnet. Der frühere Vorstandsvorsitzende Wolfgang Auer von Welsbach sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, zudem soll dem Strafgericht ein brisantes Gutachten des Wirtschaftsprüfers Fritz Kleiner vorliegen. Viele geschädigte Anleger sind daher verunsichert, was sie jetzt noch tun können, um zumindestens einen Teil ihres investierten Geldes zurück zu bekommen.

Kampf um Ansprüche aus Genuss-Scheinen

Zum einen kann man seine Ansprüche aus den Genuss-Scheinen im Konkurs anmelden. Es
ist aber zu befürchten, dass man unter Umständen nur nach allen anderen Konkursgläubigern befriedigt werden wird. Wenn man dagegen auch Schadenersatzansprüche geltend macht, ist man damit Konkursgläubiger ohne Nachrang, macht Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufmerksam. „Wir können nicht vorhersagen, ob da etwas herausschaut, aber eine Forderungsanmeldung  kostet nur 20 Euro an Gebühren und sollte jedenfalls überlegt werden“, so Kolba,

Unterbrechung der Verjährungsfrist

Dem anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Auer von Welsbach können
sich geschädigte Anleger als Privatbeteiligte anschließen. Das führt jedenfalls zur
Unterbrechung der Verjährungsfrist für entsprechende Schadenersatzansprüche.
Der VKI wird im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums Sachverhaltsdarstellungen
von geschädigten Anlegern sammeln und ihnen anbieten, für sie den Privatbeteiligtenanschluss
im Strafverfahren zu erklären. „Damit kann man die Chance wahren, sollten Personen oder Firmen strafrechtlich verurteilt werden, Schadenersatz zu bekommen,“ so Kolba.

Das Angebot des VKI richtet sich isbsondere an jene Geschädigten, die nicht über Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich auch noch keiner Sammelklage von
Anlegeranwälten angeschlossen haben.“  „Viele Kleinanleger haben oft ihr ganzes Vermögen verloren, da müssen wir helfen, zu retten, was zu retten ist. Es geht aber auch darum, dass einer der größten Anlegerskandale der letzten Jahre gerichtlich sauber aufgearbeitet und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden,“ so Kolba.

Für Wolfgang Auer von Welsbach und andere Beschuldigte gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

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