Freitag, 03.05.2024 01:59 Uhr
RSS | Inhalt |
Rechtsanwaltlicher Journaldienst
 
13.09.2011

Rechtsanwaltlicher Journaldienst Wie Rechtsanwälte Erste Hilfe leisten

Von Erwin J. Frasl
Wer einer strafbaren Handlung beschuldigt und festgenommen wird, kann rund um die Uhr sofort Erste Hilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bekommen. Dafür sorgt eine Hotline des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK).
Beschuldigter-Festgenommener-Rechtsanwälte-Österreichischen Rechtsanwaltskammertages-ÖRAK-Erste Hilfe-Hotline-Strafverfahren-Verteidiger-Bundesministeriums für Justiz-Beratungsgespräch-Beistand-Vernehmung-Verfahrenshilfeanwalt-Str
Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Dr. Gerhard Benn-Ibler macht auf "Rechtsanwaltlicher Journaldienst" aufmerksam
Ein Grundpfeiler der Demokratie ist Rechtsstaatlichkeit. So hat in Österreich jede Person, die auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, hat als „Beschuldigter“ eines Strafverfahrens das Recht, einen Verteidiger zu wählen (Paragraf 58 Strafprozeßordnung StPO).
Der schnelle Weg zu Ihrem Recht - rund um die Uhr
Wenn jemand als Beschuldigter eines Strafverfahrens festgenommen wird hat er das Recht, Kontakt mit einer Verteidigerin/einem Verteidiger aufzunehmen. Zu diesem Zweck wurde über Initiative des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und des Bundesministeriums für Justiz ein rechtsanwaltlicher Journaldienst eingerichtet, der festgenommenen Beschuldigten unter folgenden Bedingungen offen steht:
Die Journalverteidigung umfasst ein telefonisches, auf Verlangen des Beschuldigten auch ein persönliches Beratungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt sowie erforderlichenfalls den anwaltlichen Beistand während einer Vernehmung (Paragraf 164 StPO) sowie sonstige zu einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlichen Handlungen (etwa Antragstellung auf Beigabe eines Verfahrenshilfeanwalts bei Gericht, etc.). Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag betreibt zu diesem Zweck eine Journaldienstnummer („Hotline“), die täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr besetzt ist und über die unverzüglich eine/ein zur Verteidigung in Strafsachen berechtigte Rechtsanwältin/berechtigter Rechtsanwalt erreicht werden kann.
Lesen Sie auch

Die im Rahmen der Journalverteidigung erteilte Bevollmächtigung gilt mit der Einlieferung des Beschuldigten in eine Justizanstalt oder mit seiner Freilassung aus der Haft als widerrufen. Es steht jedem Bürger natürlich frei, die/den Rechtsanwältin/Rechtsanwalt auch über diesen Zeitpunkt hinaus zu bevollmächtigen.

Biallo-Tipp: Die Telefonnummer der Hotline lautet 0800 376 386. Die erste telefonische Beratung mit einer Verteidigerin/einem Verteidiger verursacht laut ÖRAK keine Kosten!

Im Rahmen dieses Telefongesprächs werden Beschuldigte auch konkret über Art, Umfang und allfällige Kosten der Leistungen informiert, die im Rahmen des Rechtsanwaltlichen Journaldienstes erbracht werden können.

Was die Beiziehung eines Rechtsanwaltes kostet

Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Im Übrigen sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von 100 Euro plus Mehrwertsteuer verrechnet. Die erbrachte Leistungen werden in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden. Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Journaldienstes, somit auch für telefonische Beratungen und Zeiten der An- und Rückreise zu bzw. von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten.

Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird laut ÖRAK vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen.

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: ÖRAK ID:1906
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,350 %
zur Bank
2 zur Bank
3,300 %
zur Bank
3 Renault Bank direkt
2,800 %
zur Bank
4 zur Bank
0,550 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,400 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
3,300 %
zur Bank
3 zur Bank
3,200 %
zur Bank
4 zur Bank
3,150 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2024 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz