Die im Rahmen der Journalverteidigung erteilte Bevollmächtigung gilt mit der Einlieferung des Beschuldigten in eine Justizanstalt oder mit seiner Freilassung aus der Haft als widerrufen. Es steht jedem Bürger natürlich frei, die/den Rechtsanwältin/Rechtsanwalt auch über diesen Zeitpunkt hinaus zu bevollmächtigen.
Biallo-Tipp: Die Telefonnummer der Hotline lautet 0800 376 386. Die erste telefonische Beratung mit einer Verteidigerin/einem Verteidiger verursacht laut ÖRAK keine Kosten!
Im Rahmen dieses Telefongesprächs werden Beschuldigte auch konkret über Art, Umfang und allfällige Kosten der Leistungen informiert, die im Rahmen des Rechtsanwaltlichen Journaldienstes erbracht werden können.
Was die Beiziehung eines Rechtsanwaltes kostet
Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Im Übrigen sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von 100 Euro plus Mehrwertsteuer verrechnet. Die erbrachte Leistungen werden in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden. Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Journaldienstes, somit auch für telefonische Beratungen und Zeiten der An- und Rückreise zu bzw. von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten.
Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird laut ÖRAK vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen.