Erwin Bruckner und Martin Gruber wollen mit ihrem Buch „Fair (ver)mieten“ zu Schlüsselfragen wie
- Wer darf überhaupt vermieten?
- Was sollte in einem Mietvertrag stehen?
- Wie viel Miete kann man verlangen oder welche Erhaltungspflichten hat man als Vermieter?
Klarheit bei der Anwendung des überaus komplizierten Mietrechts für Vermieter und Mieter bringen.
Einblick in die wichtigsten Grundbegriffe
Voraussetzung für die richtige Anwendung des Mietrechts sind natürlich die Rahmenbedingungen. Daher informieren Erwin Bruckner und Martin Gruber zu Beginn über Grundbegriffe, wie etwa Miete, Pacht, Fruchtgenuss oder Wohnrecht. Zudem wird von den beiden Autoren erklärt, was bei unbefristeten und befristeten Mietverhältnissen zu beachten ist. Wer etwa nur befristet vermieten will, muss das unbedingt schriftlich fixieren. Bei Eigentumswohnungen muss man zudem auf mindestens drei Jahre vermieten, während bei Einfamilienhäusern keine Mindestbefristung einzuhalten ist.
Eine Leseprobe finden Sie hier.
Unterschiede bei Vermietung von Altbau- und Neubaueigentumswohnungen beziehungsweise Einfamilienhäusern
Wegen unterschiedlicher Bestimmungen widmen sich Erwin Bruckner und Martin Gruber in ihrem Buch
der Vermietung von Altbau- und Neubaueigentumswohnungen sowie Einfamilienhäusern. Zudem erklärt ihr Buch "Fair (ver)mieten" Rechte und Pflichten. Dazu gehören etwa die Erhaltung des Mietobjektes aber auch Steuern oder Energieausweis.
Was Sie über den Energieausweis wissen sollten
Bei der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis des Gebäudes oder Gebäudeteiles dem Mietinteressenten vorzulegen. Im Falle des Abschlusses eines Mietervertrages ist er auch zu übergeben. Bei Übergabe darf der Ausweis nicht älter als zehn Jahre sein.
Positiv für den Vermieter: Ein Eigenheim beziehungsweise eine Eigentumswohnung mit "guten" Werten beim Energieausweis wird rascher einen Mieter finden beziehungsweise zu einem höheren Mietzins vermietet werden können. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden. Die Befugnis zur Erstellung und der genaue Inhalt eines Energieausweises sind in Österreich dem Landesgesetzgeber überlassen und nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Ein Vergleich der Angebote zahlt sich in jedem Falle aus.