So sind Spareinlagen bei Raiffeisen in Wien geschützt
Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Bankwesengesetz (BWG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.
Alle Institute der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG) unterliegen uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (Paragrafen 93 ff, 103h und 103k BWG). Für die Raiffeisenbanken, die Raiffeisenlandesbanken, die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und die Raiffeisen Bank International AG nimmt die Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRE) die Funktion als gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für die RBG wahr.
So schützt Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft
Die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft ergänzt und erweitert bei den Mitgliederbanken den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung um die konsolidierte Risikotragfähigkeit aller Mitgliedsbanken der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Sie umfasst im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung die Einlagen aller Sparer, egal ob Privatkunde oder Unternehmen. Darüber hinaus gilt sie auch für alle Fremdwährungseinlagen sowie die eigenen Wertpapieremissionen der Mitgliederbanken. Derzeit sind rund 81 Prozent der Raiffeisenbanken Mitglied in der RKÖ. Das Spitzeninstitut der Raiffeisen Bankengruppe, die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, wie auch die Raiffeisen Bank International AG sind ebenfalls Mitglieder der RKÖ.