Da bei Conwert und ECO Business-Immobilien der Verdacht auf ähnlich gelagerte Sachverhaltsmomente wie bei Immofinanz besteht, wird die involvierte Bank, die Grazer Capital Bank (die zum Unternehmensreich der Grazer Wechselseitige Versicherung zählt), von der Poduschka Anwaltsgesellschaft ebenso in die Pflicht genommen und zur Abgabe von Verjährungsverzichten aufgefordert.
Auffällig oft wurden die oben genannten Wertpapiere durch den AWD vermittelt, weshalb für die Geschädigten parallel dazu auch Ansprüche wegen fehlerhafter oder unvollständiger Beratung gestellt werden. Viele Anleger beabsichtigten - als unerfahrene "Sparbuchsparer" - die sichere Veranlagung ihrer Ersparnisse. Über den Umstand, dass sie in Wahrheit in äußerst risikoreiche Papiere mit der Gefahr des Totalverlustes investierten, wurden viele Anleger nicht aufgeklärt, so die Poduschka Anwaltsgesellschaft.
Neben bereits anhängiger Gerichtsverfahren soll die Vielzahl der nun an den AWD herangetragenen Schadenersatzforderungen infolge der Verletzung der gesetzlichen Aufklärungspflicht diesen dazu bewegen, seine abweisende Haltung gegenüber den Anlegern zu überdenken.