Durch die geplante Änderung beim Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird der Nachkauf von einem Monat Schulzeit bis zu dreimal teurer, der Preis für ein Monat Studienzeit steigt um 50 Prozent, macht die Arbeiterkammer Oberösterreich aufmerksam.
Aus Sicht der Pensionsexperten der AK OÖ erscheint ein Nachkauf im Hinblick auf das Pensionszugangsalter in zwei Fällen als sinnvoll:
Biallo-Tipp: Schul- und Studienzeiten können in Teilbeträgen gekauft und als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ob daraus auch Vorteile bei der Pensionshöhe entstehen, muss im Einzelfall geprüft werden, so die AK OÖ.
Wer der Verteuerung – so sie tatsächlich in der vorgesehenen Weise kommt - entgehen möchte, muss bis voraussichtlich 31. Dezember 2010 einen Antrag auf Nachkauf stellen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Der Antrag kann im Internet (www.pensionsversicherung.at) per E-Mail, Fax, postalisch oder persönlich eingebracht werden. Er kann wieder zurückgezogen werden - oder man kann auch die Frist für die Einzahlung einfach verstreichen lassen.