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Pensionen und Gehälter
 
14.10.2013

Pensionen und Gehälter Ab Dezember Buchungen zum Monatsersten

Von Sabina Fischer
Das neue Zahlungsdienstgesetz bringt für Pensionisten sowie Bundes- und Landesangestellte Änderungen auf den Kontoauszügen. Biallo.at sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
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Peter Bosek, Privatkundenvorstand der Erste Bank Oesterreich, macht auf Änderungen auf dem Pensions- und Gehaltskonto aufmerksam
Mit 1. Dezember 2009 erhalten Pensionisten sowie Bundes- und Landesangestellte ihre Pension bzw. ihr Gehalt am Monatsersten gebucht und taggleich wertgestellt. Bisher waren sie gewohnt, ihr Geld um den 27. des Vormonats am Konto zu finden, die Wertstellung erfolgte mit Monatsersten. Diese Umstellung geht mit dem neuen Zahlungsdienstegesetz einher. "Diese Gesetzesänderung könnte bei den Betroffenen im Rahmen der Umstellung für Verwirrung sorgen, da sie gewohnt sind, bereits am Monatsende über ihr Geld zu verfügen", so Peter Bosek, Privatkundenvorstand der Erste Bank Oesterreich.
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Neues Zahlungsdienstegesetz
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Konten prüfen und Daueraufträge ändern

Das Zahlungsdienstegesetz schreibt vor, dass Gutschriften mit taggleicher Valuta gebucht werden müssen. Die Erste Bank rät deshalb allen Betroffenen, die Kontoauszüge zu überprüfen, um eventuell Daueraufträge gemäß der neuen Regelung anzupassen. Berater der Erste Bank unterstützen Kunden beim Aufsetzen der neuen Zahlungstermine.
Leserkommentare
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19.10.2009 15:31 Uhr - von Fischer Stefan
Fischer Stefan
Finde es für eine Frechheit, die Pensionen werden um den 25.d.Monats überwiesen,dass neue "Zadie-Gesetz" greift in die Privatsphäre jeden Bürgers ein-und was ist mit den Zinsen dieser Tage,dieBank arbeitet mit diesem Geld? Scheinen diese +Zinsen im Kontoauszug auf? Wie kommen Kunden dazu, monate-u. Jahrelange Abbuchungen zu ändern! Bevormundung rein Pur!
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