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Obligation
 
11.09.2012

Obligation Fixzins, Kapitalsicherheit und Steuervorteil

Von Susanne Kritzer
Ein Produkt der Bank Austria bietet drei Vorteile in einem und ist speziell für Kleinunternehmen und Freiberufler konzipiert.
Obligation Fixzins, Kapitalsicherheit und Steuervorteil Bank Austria
Das Produkt der Bank Austria, die „1,90-Prozent-Fixzins-Obligation 2012–2017 Serie 56“ richtet sich speziell nach den Anlagebedürfnissen von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie nach den Interessen von Freiberuflern. Neben dem über die gesamte Laufzeit von 4,5 Jahren fix zugesagten Zinssatz, bietet das Produkt einen weiteren Vorteil – in steuerlicher Hinsicht: Im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages für das Veranlagungsjahr 2012 können die Anleger noch 13 Prozent ihres Gewinnes, insgesamt jedoch höchstens 100.000 Euro (aus einer betrieblichen Einkunftsart) von der Steuer abschreiben. Durch das Stabilitätsgesetz 2012 kommt es abhängig von der Höhe des Gewinnes zu einer Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages – vorerst befristet auf die Veranlagungsjahre 2013 bis 2016.

Vorsicht Nachversteuerung

Bei steuerlicher Nutzung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag muss die 1,90-Prozent-Fixzins-Obligation 2012–2017 Serie 56 dem Anlagevermögen mindestens vier Jahre gewidmet werden und eine Restlaufzeit von vier Jahren haben. Sollten die Wertpapiere vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist ausscheiden, kommt es zur Nachversteuerung, es sei denn es werden ersatzweise begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft.

Die Zinsen der Fixzins-Obligation werden jedes Jahr zu den festgelegten Terminen ausbezahlt, die Rückzahlung der Obligation zum Nennwert von 100 Prozent erfolgt ausschließlich zum Laufzeitende. Kapitalsicherheit erhält der Anleger durch die Haftung der Bank Austria mit ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital.

Vorzeitiges Ausscheiden

Sollten Investoren das Kapital jedoch vorzeitig entnehmen wollen, können sie die Fixzins-Obligation zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen. In diesem Fall muss jedoch beachtet werden, dass die Fixzins-Obligation während der Laufzeit Kursschwankungen unterliegt. Wird die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende beibehalten, besteht das Risiko, dass nicht die gesamte investierte Summe rückerstattet wird.

Die wichtigsten Eckdaten zu 1,90-Prozent-Fixzins-Obligation 2012–2017 Serie 56 der Bank Austria

Verzinsung beträgt über die gesamte 4,5 –jährige Laufzeit fix 1,90 Prozent p.a., zahlbar jährlich, erstmalig am 6. September 2013, mit einem letzten kurzen Kupon vom 6. September 2013 bis inklusive 6. März 2017. Die Stückelung liegt bei 1.000 Euro. Die Mindestveranlagung beträgt 3.000 Euro.
 
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