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Neues am Arbeitsmarkt
 
10.11.2012

Neues am Arbeitsmarkt Bildungskarenz auf Teilzeitbasis

Von Susanne Kritzer
Bildungskarenz muss man sich leisten können. Das wird mit der Wirtschaftsoffensive der Regierung, die unter anderem ein Teilzeitmodell für die Bildungskarenz enthält, leichter. Die Arbeitszeit kann nun auch von mindestens 40 und höchstens 60 Prozent vereinbart und für insgesamt vier Monate bis zu zwei Jahre mit Einverständnis des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden.
Neues am Arbeitsmarkt Bildungskarenz auf Teilzeitbasis
„Mit der Teil-Bildungskarenz wird auf lebensbegleitendes Lernen zu fairen Bedingungen gesetzt und eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber geschaffen", sagt ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger: „Das AMS soll dabei eine neue wichtige Rolle übernehmen.“

Durch die Einbindung des AMS, das die Relevanz der Ausbildungsmaßnahme für den Arbeitsmarkt prüft und die Übernahme der Hälfte der Lebenserhaltungskosten für den Einzelnen übernimmt, wird das AMS zu einer umfassenden Bildungsdrehscheibe umgebaut, das nicht erst im Falle der Arbeitslosigkeit tätig wird, erklärt Wöginger die neue Aufgabe des Arbeitsmarktservices.

Mini-GmbH

Neu am Wirtschaftspaket ist auch die „GmbH light“: Diese sieht ein Einstiegskapital von 10.000 Euro statt 35.000 Euro vor. Für eine Jungunternehmeroffensive wird ein Gründerfonds eingerichtet, der insgesamt nach zehn Jahren 110 Millionen Euro zur Verfügung stellen soll. Die Republik wird jährlich mehr als zehn Millionen Euro einzahlen.

Ebenfalls neu ist die Frist für Einzelpersonenunternehmen, um die Sozialversicherungsbeiträge einzubezahlen. Sie wurde von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Die ÖVP hofft dadurch einen Gründerboom, der 150.000 neue Arbeitsplätze bringen soll, anzukurbeln.

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Krankengeld für Selbständige

Für Selbstständige wird ein Krankengeld eingeführt, das bei Unternehmern mit bis zu 25 Mitarbeitern ab dem 43. Tag ausbezahlt wird. Für Ein-Personen-Unternehmen dürfte die freiwillige Selbstversicherung nun schon zu Beginn des Krankenstands billiger werden. Anregen möchte man von SPÖ-Seite, dass man sich beim Krankengeld auf die Kleinstunternehmer, also „die, die es wirklich brauchen und darauf angewiesen sind“, konzentrieren solle, statt auf Unternehmen mit unter 25 Mitarbeitern. Denn Betriebe mit 25
Mitarbeitern laufen im Krankenstandsfall von Chef oder Chefin einfach weiter, während ein Ein-Personen-Unternehmen keinerlei Einnahmen mehr hat, erläutert der SPÖ-Abgeordnete Christoph Matznetter: „Dafür könnten wir das Krankengeld schon früher als ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zugänglich machen."

Höheres Wochengeld

Änderungen soll es auch beim Wochengeld für schwangere Unternehmerinnen geben. 27 Euro pro Tag lautet die derzeitige Bestimmung, sie bemisst sich nicht daran, wie viel davor verdient wurde. Unselbstständige erhalten rund das Doppelte. Auf dieses Niveau soll das Wochengeld künftig angehoben werden. Während Angestellte in dieser Zeit sozialversichert sind, müssen Selbständige diese aus eigener Tasche bezahlen, was häufig die Höhe des Wochengeldes übertrifft. Hier gibt es leider noch keine neue Regelung.

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