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Neue Strategie des AWD
 
16.09.2010

Neue Strategie des AWD Generalangriff auf Prozesskostenfinanzierung

Von Erwin J. Frasl
Der Verein für Konsumenteninformation kämpft im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer FORIS AG und vertreten von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser um 40 Millionen Euro Schadenersatz durch den AWD. Dieser ändert jetzt seine Abwehrstrategie.
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Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt fünf Sammelklagen gegen den AWD. Die Sammelklagen erfolgen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer FORIS AG und vertreten von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser. In dem Verfahren soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer „systematischen Fehlberatung“ von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro. Nachdem das Handelsgericht Wien bereits bei zwei Sammelklagen diese Form der Klage für zulässig angesehen hat, folgte gestern der Richter der dritten Sammelklage dem Beispiel seiner Kollegen und ließ die Sammelklage zu. Damit sind drei von fünf Sammelklagen zugelassen. In den beiden letzten Sammelklagen werden Richter zu entscheiden haben, die bereits an Zulässigkeitsentscheidungen beteiligt waren.

Erste Verhandlung in der Sammelklage II

Gestern, Dienstag 14.9.2010, fand in der Sammelklage II die erste Verhandlung am Handelsgericht Wien statt. Diese wurde vor etwa einem Jahr eingebracht und umfasst rund 120 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro. Auch dieses Mal hatte der AWD mit aller Kraft versucht, die Klagsform als unzulässig zu bekämpfen. Wie bereits zuvor (Sammelklage I im November 2009, Sammelklage III im Juli 2010) scheiterte der AWD. Das Gericht sieht die Form der Sammelklage als zulässig an. Das Gericht hielt sogar fest, dass es sich "nicht um einen Grenzfall, sondern geradezu um einen typischen Anlassfall für eine Sammelklage" handle. Damit sind von fünf Sammelklagen drei bereits zugelassen worden.

AWD wechselt Strategie

Der AWD sieht die Zugkraft seiner Argumente gegen die Zulässigkeit von Sammelklagen schwinden, so der erfahrene Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation Dr. Peter Kolba, und sattelt nun auf ein neues Argument um: Der Prozessfinanzierungsvertrag zwischen VKI und FORIS sei - wegen des Verbotes der Erfolgsquotenvereinbarung für Rechtsanwälte und andere "Rechtsfreunde" - gesetzwidrig und die damit in Zusammenhang stehenden Abtretungserklärungen gleich mit ihm. Der emerittierte Univ. Prof. Heinz Krejci unterstützt diese Sichtweise in einem Privatgutachten für den AWD. Das Verbot treffe auch den Prozessfinanzierer, der wie ein "Rechtsfreund" agiere. Dagegen ist Univ.Prof. Peter Bydliski genau gegenteiliger Meinung: Der Prozessfinanzierer unterliegt nicht dem Verbot der Erfolgsquotenvereinbarung und schon gar nicht könne sich der AWD - der ja gar nicht Vertragspartner dieser Vereinbarungen ist und dessen Motiv durchschaubar nur auf Abwehr der Klagen gerichtet ist - darauf berufen.

Prozessfinanzierer seit über zehn Jahren erfolgreiche Hilfe für Konsumenten

Der VKI führt - im Einklang mit Judikatur und Literatur - seit über zehn Jahren immer wieder Sammelklagen, die durch Prozessfinanzierer finanziert werden. Die Einwendungen des AWD richten sich nun frontal gegen dieses hoch wirksame Instrument bei Massenschäden. "Ginge es nach dem AWD, dann hätte es keine Sammelklagen gegen Banken wegen überhöhter Kreditzinsen, keine Sammelklagen gegen Reiseveranstalter wegen Brechdurchfall-Epidemien und keine Sammelklagen im Zusammenhang mit den Skandalen rund um WEB, AMIS, Meinl und Mel, AvW bzw Immofinanz - Constantia und eben den AWD gegeben.

Die Entscheidung der Gerichte wird also über den Fall AWD hinaus von großer Bedeutung sein. Es geht um den effektiven Rechtsschutz von Verbraucherinteressen," macht Kolba die Dimensionen des Streites um diese Frage klar. "Die Judikatur des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist bislang klar: Prozessfinanzierer (im konkreten Fall "Schadenshelfer") sind eben keine Rechtsfreunde und unterliegen nicht dem Verbot der Erfolgsquotenvereinbarung. Wir hoffen sehr, dass an dieser klaren Judikatur nicht gerüttelt wird."

Wenn die Gerichte die Abtretungen als wirksam ansehen, dann steht einer materiellen Prüfung der Vorwürfe der "systematischen Fehlberatung" von tausenden Anlegern durch den AWD nichts mehr im Wege. Noch mag der Eigentümer des AWD - die Schweizer SWISS LIFE - die Hoffnung haben, dass diese Vorwürfe nie geprüft werden. "Daher hoffen wir im Dienste der Geschädigten auf eine rasche und klare Gerichtsentscheidung auch zu dieser Vorfrage", sagt  Kolba. Danach sollte dann aber in den Sammelklagen zum Kern verhandelt werden: Zur Klärung der Frage, ob der AWD für falsche Beratung durch seine Berater für Schadenersatz haftet.

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