Dank Europäischer Union gibt es ab 11. Juni dieses Jahres spürbare Verbesserungen beim Schutz von Kreditnehmern, die Verbraucherkredite benötigen.
Der Ministerrat hat heute das Verbraucherkreditgesetz beschlossen, mit dem die Verbraucherkredit-Richtlinie der EU in Österreich umgesetzt wird. Das neue Gesetz soll am 11. Juni 2010 in Kraft treten. Es kommt auf alle Arten von Verbraucherkrediten zur Anwendung. Erfasst werden insbesondere alle von Banken vergebenen Personal- oder Hypothekarkredite, Überziehungsmöglichkeiten auf einem laufenden Konto, die einem Verbraucher von einem Unternehmer eingeräumte Möglichkeit, den Preis für eine Ware oder Dienstleistung in Raten zu
bezahlen und Finanzierungsleasingverträge. Das neue Verbraucherkreditgesetz wird zu zahlreichen Verbesserungen für die österreischischen Verbraucher führen.