100prozentige Rückzahlung erst am Ende der Laufzeit
Die Zinsen der ErfolgsAnleihe werden vierteljährlich zu einem fixen Termin ausbezahlt. Die Mindestverzinsung beträgt dabei ab dem 2. Jahr 2,0 Prozent p.a1, die Maximalverzinsung 5,0 Prozent p.a.1. Somit kann der Anleger für die restliche Laufzeit von 2,5 Jahren an einem möglichen Anstieg des Zinsniveaus auf bis zu 5,0 Prozent p.a.1 teilnehmen. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt zu 100 Prozent des Nominalwertes am Ende der Laufzeit.
Vorsicht:Die Fix-Floater-Anleihe 2011–2014 Serie 24 kann bei Bedarf zum jeweils gültigen Marktpreis verkauft werden, sollte das Geld vorzeitig benötigt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die ErfolgsAnleihe während der Laufzeit Kursschwankungen unterliegt. Wird die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten, besteht die Möglichkeit, dass der Anleger bzw. die Anlegerin nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält. Die Bank Austria haftet mit ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital.
ISIN | AT000B042205 |
Verkauf | Ab 27. Juni 2011 |
Stückelung | 1.000 Euro (Mindestveranlagung 3.000 Euro) |
Laufzeit | 3,5 Jahre (27.6.2011 bis 26.12.2014) |
Kupon | 1. Jahr: 3,0 Prozent p.a.1, fix, Kuponfälligkeit am 27.9. und 27.12.2011 sowie am 27.3. und 27.6.2012 Jahre 2 bis 3,5: 3-Monats-EURIBOR ohne Abschlag, vierteljährliche Anpassung ; mindestens 2,0 Prozent p.a.1; maximal ,05 % p.a.1, erster Kupon am 27.9.2012 |
Zinszahlung | Am 27.3., 27.6., 27.9. und 27.12. eines jeden Jahres im Nachhinein |
Tilgung | Am 27.12.2014 zu 100 Prozent |
Kündigung | Ausgeschlossen |
Börsennotierung: | Wird an der Wiener Börse im „Dritten Markt“ beantragt |
Art der Emission | Dieses Wertpapier ist eine Daueremission im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß Paragraf 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG. |
Vorzeitiger Ausstieg | Zum jeweils gültigen Marktpreis |
1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 Prozent. Steuern: 25 Prozent KESt vom Ertrag (endbesteuert) für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen im Privatvermögen und bestimmte beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Für Anschaffungen ab dem 1.10.2011: zusätzlich 25 Prozent KESt auf realisierte Wertsteigerungen. 25 Prozent KÖSt vom Ertrag für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften.