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Cosmos-Schutzbriefe
 
10.05.2010

Cosmos-Schutzbriefe VKI klagt gegen Itonia und Generali

Von Erwin J. Frasl
Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums einen ersten Musterprozess gegen die Firma Itonia It-Insurance & Service GmbH und die Generali Versicherung AG eingebracht. Es geht um die Rechte von Kunden, die seinerzeit Cosmos-Schutzbriefe erworben haben und nach dem Konkurs von Cosmos Leistungen aus diesen Schutzbriefen erwarten.
Cosmos-Schutzbriefe-Geräteversicherung-Firma itonia it-insurance & service GmbH-Generali Versicherung AG-KonkursPeter Kolba-Musterprozesse

Cosmos-Schutzbriefe waren eine Art Geräteversicherung, die Kunden beim Kauf eines Gerätes bei der Firma Cosmos gegen Entgelt für vier oder sechs Jahre abschließen konnten. Gedeckt sind u.a. Materialschäden nach Herstellergarantien, Hardwareschäden, Schäden durch Ungeschicklichkeit, Brand, Wasser und Diebstahl. Der Schutzbrief gilt subsidiär, noch
bestehende Herstellergarantien gehen vor. Dem Schutzbrief liegen Vereinbarungen zwischen Cosmos einerseits und der Firma Itonia It-Insurance & Service GmbH bzw. der Generali Versicherung AG andererseits zugrunde.

Kunden werden im Regen sitzen gelassen

Nachdem die Firma Cosmos Ende Jänner 2010 in Konkurs ging, stellt sich die Frage, gegen wen und auf welcher Basis Schutzbriefinhaber ihre Ansprüche geltend machen können. Strittig ist der Erwerbszeitraum vor 31.8.2009. Bei Schutzbriefen aus diesem Zeitraum erhalten Kunden von Itonia in der Regel – von einzelnen „Kulanzen“ abgesehen – eine ablehnende Stellungnahme. Itonia bringt vor allem vor, dass ihr der Partner - Cosmos - zur Abwicklung der Schadensfälle abhanden gekommen wäre. Die Generali Versicherung hält sich überhaupt bedeckt. Auf die Aufforderung des Vereins für Konsumenteninformation, den Betroffenen eine Lösung anzubieten, wurde von Seiten der Versicherung einfach nicht reagiert.

„Die Kunden werden unserer Meinung nach zu Unrecht von Itonia und Generali im Regen stehen gelassen. Sie müssen derzeit die Reparatur von Schäden, die aus dem Schutzbrief gedeckt wären, aus eigener Tasche vorstrecken“, kritisiert Peter Kolba, Leiter Bereich Recht im VKI. „Man hat mit der Generali als Versicherung hinter dem Produkt geworben – also muss die Generali dafür auch einstehen. Die Itonia war aus unserer Sicht deren Erfüllungsgehilfe.“ Der VKI wird weitere Musterprozesse führen – es sei denn die genannten Firmen bieten eine generelle Lösung für alle betroffenen Schutzbriefinhaber an.

Diese Zeiträume sind nicht betroffen

Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.9.2009 und 31.12.2009 soll nach Auskunft von Itonia der Kunde direkter Versicherungsnehmer von Generali sein. Hier sollen Forderungen anerkannt werden. Bei Schutzbriefen mit Rechnungsdatum zwischen 1.1.2010 und 16.2.2010 besteht eine Deckungszusage bei der Zürich Versicherung AG.

Leserkommentare
01.03.2012 20:49 Uhr - von bononi
auch betroffen
Auch wir hatten mit uns. TV. Pech.Jetzt ist er weg und der Händler schiebt es auf itonia,doch die meldet sich nicht Diese Garantie Vers. ist der reine Betrug.Jetzt müssen wir einen Anwalt einschalten!
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