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Mobilfunkanbieter
 
14.10.2013

Mobilfunkanbieter Rekord: 57 verschiedene Nebenkosten

Von Erwin J. Frasl
Die Mobilfunkanbieter haben sich ein Wirrwarr an Nebenkosten einfallen lassen. Ein Test der Arbeiterkammer bei sieben Anbietern deckt 57 unterschiedliche Nebenspesen auf.
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Der Vielfalt an Handy-Nebenspesen sind keine Grenzen gesetzt. So fallen Nebenspesen oft schon automatisch mit Vertragsabschluss an, zum Beispiel Kosten für die Aktivierung oder die SIM-Karten-Überlassung. Wer einen speziellen Wunsch hat, zahlt für „Extras“ (etwa für eine Wunschrufnummer). Manches wird von den Anbietern als Zusatzservice angesehen und sie verlangen Gebühren – für die Kunden gehört es aber durchaus zur Vertragsabwicklung, etwa die Zusendung einer Papierrechnung.


Wirrwarr an Nebenspesen

Die Arbeiterkammer hat 57 unterschiedliche Nebenspesen bei sieben Handy-Anbietern gefunden. Einige Beispiele: Eine Zusendung der Papierrechnung kann 90 Cent bis zwei Euro kosten, Mahnspesen pro Rechnung 4,36 bis zehn Euro. Die Zahlscheingebühr kann zwei bis 3,20 Euro ausmachen. Für eine SIM-Sperre wegen nicht bezahlter Rechnungen verlangt die Mehrzahl der Anbieter 20 bis 30 Euro. Wer sein Wahlnetz wechseln möchte, zahlt bei drei Anbietern zehn bis 49 Euro. Bei immerhin vier Anbietern fallen neben den üblichen Aktivierungskosten bis zu 50 Euro noch zehn Euro für die Überlassung der SIM-Karte an. Eine Wunschnummer schlägt sich mit 20 bis 200 Euro zu Buche. Ein Muss sind etliche der Nebenspesen-Einfälle nicht: Bei vielen Einzelleistungen gibt es auch Anbieter, die auf die Extraverrechnung verzichten.

„Will jemand Mehrwertdienste, also 09er-Nummern, sperren lassen, dann muss das laut Telekomgesetz einmal im Jahr unentgeltlich angeboten werden“, sagt Zimmer. Ein Anbieter ist sehr erfinderisch, zeigt der AK Test: Die Sperre über das Online-Kundenportal ist kostenlos möglich. Wer anruft oder die Nummernsperre persönlich im Shop veranlasst, zahlt.

„Es ist nicht immer eindeutig, ob die Extrakosten für Einzelleistungen gerechtfertigt sind oder nicht. Das muss oft erst über dem Gerichtsweg geklärt werden“, sagt Zimmer. „So sind derzeit Verfahren anhängig, ob ein Zahlscheinentgelt gestattet ist. Das Handelsgericht Wien hat – noch nicht rechtskräftig – geurteilt: Das Körberlgeld darf nach dem neuen Zahlungsdienstegesetz nicht mehr verlangt werden“, betont Zimmer. „Ein Gerichtsverfahren ist derzeit zur Frage anhängig, ob Papierrechnungen extra bezahlt werden müssen.“

Da die Nebenspesen bei Handy-Anbietern so vielfältig sind, rät Zimmer „Fragen Sie schon vor Vertragsabschluss nach, welche Nebenkosten anfallen können, etwa für die SIM-Karte und die Aktivierung.“

Die Tipps der AK-Konsumentenschützer:
  • Beachten Sie nicht nur beworbene Grundgebühren und Minutenentgelte, sondern werfen Sie auch einen Blick auf die Nebenkosten. Denn letztendlich können über Kleinbeträge auch beachtliche Summen zusammenkommen.
     
  • Sie haben nur ein kleines Anliegen bei Ihrem Handy? Vorsicht, auch wenig aufwendige Handgriffe können extra kosten, etwa das Abschalten der Mobilbox oder die Änderung des Kundenkennworts. Schauen Sie in den Tarifblättern des Anbieters nach (auf den Webseiten) oder fragen Sie beim Anbieter selbst nach.
     
  • Manche Einstellungen können Sie anbieterabhängig über das Online-Kundenportal auch selbst vornehmen. Es kann sein, dass nur die Do-it-Yourself-Variante unentgeltlich ist – dasselbe Anliegen telefonisch oder im Shop an den Anbieter gerichtet, kostet manchmal extra (zum Beispiel Mehrwertdienstsperre).
     
  • Pünktlich zahlen lohnt sich! Eine verspätete Zahlung einer Rechnung kann teuer kommen. Der Anbieter darf bei Zahlungsverzug eine teure Anschlusssperre vornehmen, wenn er den Konsumenten nach einer angedrohten Sperre und einer gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
     
  • Sie wollen Ihr nicht verbrauchtes Wertkartenguthaben zurückbekommen? Achten Sie darauf, dass die Anbieter Bearbeitungsentgelte zwischen neun und 20 Euro verrechnen, die den Guthabensrest übersteigen können.
     
  • Die Zulässigkeit von Zahlscheingebühren und Kosten für die Papierrechnungen werden derzeit gerichtlich geprüft. Zahlen Sie solche Nebenkosten nur unter Vorbehalt einer späteren Rückforderungsmöglichkeit.
     
  • Eine Alternative zum oft kostenpflichtigen Versand von Papierrechnungen gibt es: Sie haben Anspruch auf die kostenlose Postzusendung des Einzelentgeltnachweises, der die Details zu den einzelnen Verbindungen enthält.
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