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Geldwäsche und Terrorismus
 
10.02.2010

Geldwäsche und Terrorismus Ministerrat beschließt 10-Punkte-Programm

Von Erwin J. Frasl
Finanz-, Justiz-, Innen-, Außen- und Wirtschaftsrministerium haben gemeinsam ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich geschnürt, dass der Ministerrat nun abgesegnet hat.
Geldwäsche-Terrorismus-Eigengeldwäsche-Straftatbestand-Strafverfahren-Verdachtsmeldungen-Vermögenswerte-Geldwäschemeldestelle-Terrorismusfinanzierung-Finanzmarktaufsichtsbehörde-FMA-Finanzinstituten-Geldwäschebeauftragte-Fina
"Wir sind fest entschlossen, alles zu unternehmen, um der Bedrohung durch Terrorismus und Geldwäsche in Österreich wirksam entgegenzutreten und die Einhaltung der höchsten
internationalen Transparenz- und Rechtsstandards sicherzustellen", sagt Finanzminister Josef Pröll.

Deshalb haben Finanz-, Justiz-, Innen-, Außen- und Wirtschaftsressort gemeinsam ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich vorgelegt, welches aus einem zehn Punkte
umfassenden Maßnahmenkatalog besteht.

Das Transparenzpaket umfasst folgende Punkte: 
  • Eigengeldwäsche soll ein eigener Straftatbestand werden: Als Geldwäsche gilt in Österreich nur, wenn für dritte Personen Gewinne aus deren Straftaten gewaschen werden. Das Waschen von Gewinnen aus eigenen Straftaten ist in Österreich derzeit kein eigener Straftatbestand.
     
  • Trennung von Geldwäsche-Verdachtsmeldung und Strafverfahren: Derzeit führt eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung in der Regel sofort zur Einleitung eines Strafverfahrens. Dadurch könnten kriminelle oder terroristische Organisationen vorgewarnt werden. Es soll daher eine schärfere Trennung geben: Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sollen zunächst eingehend untersucht werden können, bevor formal ein Strafverfahren eingeleitet wird.
     
  • Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient. Es soll eine Ausweitung dahingehend erfolgen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (die Transaktion also nicht explizit der Geldwäsche dienen muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die Finanzierung terroristischer Akte geht).
     
  • Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle beim Empfang, der Analyse und der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle mehr Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen erhalten.
     
  • Mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA): Die FMA soll unter anderem explizite Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen.
     
  • Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der Geldwäschebeauftragten in Finanzinstituten sollen genauer definiert werden (z.B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff haben und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des Finanzinstitutes angesiedelt sind).
     
  • Transparenz bei Aktiengesellschaften: Inhaberaktien sollen künftig nur noch bei börsennotierten Gesellschaften zulässig sein. Außerdem soll das elektronische Aktienbuch eingeführt werden.
     
  • Transparenz bei Privatstiftungen: Die aktuellen Begünstigten sollen prinzipiell in allen Fällen gemeldet und registriert sein. Schon bisher scheinen die Begünstigten in vielen Fällen in der öffentlichen Stiftungsurkunde auf, es gibt aber in gewissen Fällen Ausnahmen - etwa, wenn die Begünstigten erst nach der Gründung der Stiftung durch eine in der Stiftungsurkunde genannte Stelle benannt werden.
     
  • Verschärfung beim Einfrieren von Vermögenswerten: Das Einfrieren von Vermögenswerten im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist in Österreich nach den österreichischen Gesetzesbestimmungen derzeit nur möglich, wenn es einen Bezug zum Ausland gibt. Künftig soll es auch bei allen Vermögenswerten und nicht grenzüberschreitenden Sachverhalten ermöglicht werden.
     
  • Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Die Anti-Geldwäsche  / Terrorismusfinanzierungsbestimmungen werden den internationalen Standards nach ergänzt und die Aufsicht verstärkt. Außerdem wird der Anwendungsbereich ausdrücklich auf die elektronischen Lotterien und das "kleine Glücksspiel" (Automatensalons) ausgedehnt.

"Jetzt geht es darum, die notwendigen Gesetzesmaterien so rasch wie möglich umzusetzen", so  Finanzminister Josef Pröll. "Der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat für uns absolute Priorität". 

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