Betriebskosten-Check: Welche Wohnungen sind betroffen?
„Je jünger die Liegenschaft, desto freier gestaltet sich die Verrechnung der Betriebskosten,“ erklärt der stellvertretende Obmann der Immobilien- u. Vermögenstreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, Hausverwalter Oliver Brichard. In Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden und somit zur Gänze dem Mietrechtsgesetz MRG unterliegen, sind die Betriebskosten de iure streng geregelt. Für Häuser, deren Errichtung in die Jahre zwischen 1945 und 1968 fällt, gelten gelockerte Bestimmungen. Für Mieter, die nach 1968 gebaute Liegenschaften sowie Einfamilienhäuser bewohnen, gilt eine völlig frei zu vereinbarende Regelung der Betriebskosten.
Höhe der Betriebkosten
Zu jedem – in der Regel monatlichen - Zinstermin wird ein gleich bleibender Teilbetrag (Jahresbetrag pro Nutzfläche und Monat) vorgeschrieben, der sich an der Höhe des Gesamtbetrages des Vorjahres orientiert. Überschüsse sind zum übernächsten Zinstermin zurückzuerstatten, Fehlbeträge nachzuzahlen. In Wien liegen die durchschnittlichen Betriebkosten in Gründerzeithäusern derzeit zwischen 1,50 und 1,60 Euro pro m2. In den Landeshauptstädten sind diese Durchschnittswerte abweichend, da etwa die Müllentsorgung oder die Kosten für die Schneeräumung unterschiedlich geregelt sind.
Was sind keine Betriebskosten?
Die Instandhaltung des Gebäudes obliegt dem Eigentümer. Somit dürfen Ausgaben für Reparatur- und Erhaltungsarbeiten, etwa die Erneuerung von Steigleitungen, Malerei oder Fensterreparaturen und auch die Kosten für Kaminschleifen nicht mit den Betriebskosten verrechnet werden. Ebenso wenig gehören Portokosten oder Bankspesen dazu. Hegt ein Mieter den Verdacht, dass er mehr bezahlt als er müsste, kann er bei der Hausverwaltung Einsicht in die Belege verlangen. Im äußersten Streitfall kann er sich an die Mietervereinigung wenden. „Gewiss kommt es manchmal vor, dass Rechnungen zu den Betriebkosten dazu genommen werden, die nicht hineingehören. Doch wir haben kaum Anfechtungen, denn die Betriebkostenabrechnung ist eine Pflicht, die in der Regel jeder Hausverwalter ordentlich machen will, “ sagt Oliver Brichard.