Der ehemalige Beschäftigte der Oberbank, die ihren Stammsitz in Linz hat, kooperiert sowohl mit der Staatsanwaltschaft als auch mit der Oberbank, so Rechtsanwalt Klaus Ainedter, der den Ex-Mitarbeiter der Oberbank vertritt. Dennoch war dem Richter die Kooperations-bereitschaft des Ex-Angestellten der Oberbank für eine Enthaftung aber offenbar zu wenig. Noch ist ja unklar, wo die veruntreuten 8,2 Millionen Euro geblieben sind. Der Ex- Angestellte der Oberblank bleibt daher vorerst in Untersuchungshaft.
Neuer Enthaftungsantrag noch im Februar
Die Haftdauer darf aus diesem Grund maximal zwei Monate dauern. Die Frist läuft am 23. Februar ab, so der Rechtsanwalt. Gleich danach werde er erneut einen Enthaftungsantrag stellen. Allerdings könnte die Staatsanwaltschaft könnte dann noch immer auf eine Fluchtgefahr hinweisen, und damit die U- Haft verlängern lassen.