Ihr Recht gegenüber dem Münzversand
Dabei war der Parndorfer leider kein Einzelfall – mit solchen Münzsendungen werden derzeit mehrere Haushalte beglückt. „Unverlangt zugesandte Ware muss man nicht zurückschicken und schon gar nicht bezahlen“, erläutert Mag. Christian Koisser von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland die Rechtslage. Wenn der Münzversand behauptet, es sei ein Kaufvertrag geschlossen worden, so muss er das auch beweisen.