Auf der Homepage des Finanzministeriums findet sich eine rechtliche Beurteilung von „Lotteriespielen über Mehrwert-SMS“. Das Ministerium sieht ein Spiel wie Lottelo als entgeltliches Glücksspiel an, für das man eine Konzession benötigen würde. Weiters warnt das Ministerium die Spielteilnehmer (das sind die Loskäufer und nicht Gewinner) vor einer allfälligen Gebührenpflicht – bei Gewinn der Million in Höhe von 250.000 Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums bereits eine Unterlassungsklage gegen Lottelo eingebracht. Das Gewinnspiel schafft für die ungefragten „Freunde“ einen psychologischen Zwang, ebenfalls für den „Freund“ mitzuspielen. Das Spiel ist einem verbotenen Schneeballsystem ähnlich. Insbesondere Jugendliche sind gefährdet, sich durch exzessives Spielen sogar zu verschulden.
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Psychologischen Zwang bei Freunden
Dieses Prinzip erzeugt einen erheblichen psychologischen Zwang bei den „Freunden“, ebenfalls mitzuspielen. Daraus entsteht ein Schneeball-System. Täglich kann man neu sein Glück versuchen – täglich wird man gereizt, wieder mitzuspielen. Ist das Spiel einmal in Gang, dann kann sich Lottelo über hohe Gewinne freuen. Die Teilnehmer werden in der Regel enttäuscht werden – die Chancen zu gewinnen sind denkbar gering.
Werbung zielt hauptsächlich auf Jugendliche
Die Werbung und die Gestaltung des Spieles zielen vorrangig auf Jugendliche. Zwar muss man 16 Jahre alt sein, um mitzuspielen, doch das wird, solange man zahlt, nicht kontrolliert, so der VKI. Nur wenn der völlig unwahrscheinliche Fall eintritt, dass man gewinnt, ist das Alter nachzuweisen. Ist man unter 16 Jahre, bekommt man den Gewinn nicht ausbezahlt. Jugendliche werden also ohne wirksamen Schutz umworben und zum Mitspielen angeregt. „Aus den Schuldnerberatungen ist bekannt, dass solche niederschwelligen Gewinnspiele oft der Start einer Schuldnerkarriere sein können“, warnt Peter Kolba. Im Hinblick auf die Klage gibt sich Kolba optimistisch: „Wir rechnen mit einem raschen und klaren Verbot durch das Gericht. Bis aber ein Urteil rechtskräftig vorliegt, gilt unsere Warnung insbesondere an Jugendliche, nicht dem Marketing-Schmäh von Lottelo auf den Leim zu gehen!“