Diese seit 1988 geltende Regelung machte bisher keinerlei Probleme. Doch jetzt scheint das Finanzministerium plötzlich pingelig zu werden, so die Arbeiterkammer Oberösterreich. Für den angenommenen Fall, dass die Zuwendungen des Arbeitgebers höher wären als der vervielfältigte Freibetrag (also beispielsweise bei zehn Arbeitnehmern höher als 3650 Euro), will man die Nutznießer individuell zur Kasse bitten.