Samstag, 27.09.2025 18:45 Uhr
RSS | Inhalt |
Kündigungsklausel gesetzwidrig
 
06.07.2010

Kündigungsklausel gesetzwidrig Bank Austria soll Kunden entschädigen

Von Erwin J. Frasl
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Bank Austria im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums wegen zweier Klauseln bei den Bankschuldverschreibungen „Callable Snowball Floater“ geklagt und vom Obersten Gerichtshof hinsichtlich der einseitigen Kündigungsmöglichkeit für die Bank Recht bekommen.
Bankschuldverschreibungen-Anleihen-Wertpapiere-Banken-Kreditinstitute-Bank Austria-BA-UniCredit-Verein für Konsumenteninformation-VKI-gesetzwidrig-unwirksam-Oberster Gerichtshof-OGH-Callable Snowball Floater-Kündigungsmöglichkeit -Künd
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer hat VKI mit Klage gegen Bank Austria beauftragt

Die Bank Austria hat im Jahr 2005 Bankschuldverschreibungen „Callable Snowball Floaters“ ausgegeben. Im ersten Jahr gab es einen interessanten Fixzinssatz. Den Rest der Laufzeit von acht Jahren war der varibale Zinssatz invers an den Euribor gebunden. Die Bank sollte das Produkt bereits nach einem Jahr kündigen können, der Kunde aber bis zum Ende der Laufzeit nicht.

Kunden gröblich benachteiligt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bekämpfte mit Verbandsklage zum einen die Zinsanpassungsklausel. Diese wurde aber vom Berufungsgericht und vom Obersten Gerichtshof (OGH) als ausreichend transparent und wirksam angesehen. Zum anderen aber bekämpfte der VKI die einseitige Gestaltung des Kündigungsrechtes der Bank. Diese Klausel haben Berufungsgericht und OGH als gröblich benachteiligend angesehen. Die Bank könne – entwickelt sich der Zinssatz ungünstig – kündigen und ihren Gewinn maximieren, der Kunde könne dies nicht. Der „gute Fixzinssatz“ sei dafür kein – wie das die Bank reklamierte – ausreichender Ausgleich.

„Uns liegen nun eine Reihe von Entscheidungen des OGH vor, die diese ungleiche Ausgestaltungen von Kündigungsrechten für unwirksam erklären,“ freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Anspruch auf Schadenersatz prüfen

„Besonders pikant ist aber, dass die Bank Austria dieses Produkt tatsächlich einseitig aufgekündigt hat und die Kunden daher der derzeit durchaus schönen Zinsen aufgrund eines niedrigen Euribor verlustig gehen.“ sagt Kolba. Diese Kündigung – das zeigt die Entscheidung des OGH – war rechtswidrig. Die Kunden können daher Ansprüche auf Schadenersatz prüfen. Der VKI hat die Bank Austria – ebenso wie bei der vergleichbaren Entscheidung des OGH zum Snowball der Erste Bank die Erste Bank – aufgefordert, einen Vorschlag für eine außergerichtliche Lösung zu erstatten. „Wir gehen davon aus, dass sich weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden lassen werden. Täuschten wir uns, so sind wir zur Durchsetzung der Verbraucherrechte aber durchaus bereit,“ so Kolba abschließend.

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ID:923
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
2,250 %
zur Bank
2 zur Bank
2,250 %
zur Bank
3 zur Bank
2,000 %
zur Bank
4 zur Bank
1,900 %
zur Bank
5 zur Bank
1,900 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
1,850 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
1,850 %
zur Bank
3 zur Bank
1,800 %
zur Bank
4 zur Bank
1,750 %
zur Bank
5 zur Bank
1,750 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2025 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz