Mit der neuen Regelung durch das Zahlungsdienstegesetz per 1. November 2009 wird es für Verbraucher leichter, Bankkonditionen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und sich für eine günstigere Bank zu entscheiden. Genau das ist das Ziel der Europäischen Union: Den Wettbewerb unter den Banken zu beleben und so bessere Bedingungen für Konsumenten zu schaffen. Ein Wechsel zu einem attraktiveren Anbieter kostet dann nichts mehr.
Konkret gilt für Banken ab 1. November 2009 folgendes:
- Kontoschließungsentgelt darf nicht verrechnet werden.
- Es muss umfassend und verständlich über den Kontowechsel informiert werden.
- Die Kreditinstitute müssen sich gegenseitig beim Kontoumzug unterstützen.
- Innerhalb von sieben Geschäftstagen muss die alte Bank alle verfügbaren Angaben
über wiederkehrende Zahlungen an die neue Bank senden.
- Innerhalb von sieben Tagen muss die neue Bank die betreffenden Zahlungen auf dem
neuen Konto wieder ermöglichen.
- Zudem muss die neue Bank gleichzeitig betroffene Dritte entweder über die neue
Kontoverbindung informieren oder dem Kunden dabei behilflich sein.
Neues Zahlungsdienstegesetz
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- Eine Kontoschließung kurz vor Quartalsende ist wegen der Gebühren meist
günstiger.
- Besonders gut ist darauf zu achten, dass vom alten und leeren Konto nichts
mehr abgebucht wird, da sonst hohe Überziehungszinsen anfallen.
- Bankomat- und Kreditkarten solange behalten, bis die neuen da sind.
- Quick-Guthaben entladen.
- Das alte Konto erst auflösen, wenn das neue Konto wieder reibungslos funktioniert.