Das Online-Konto hypodirekt.at kann erst mit Erreichen der Volljährigkeit eröffnet werden, es gibt kein Höchstalter. Auch beim Pensionskonto hat die Hypo Landesbank Vorarlberg kein Höchstalter definiert.
Die Frage, ob eine Mindesteinzahlung für die Eröffnung eines Girokontos, eines Gehaltskontos, eines Pensionskontos, für ein Sparbuch bzw. für ein Online-Sparkonto notwendig ist, beantwortet Herbert Nitz, Vertriebsleiter Privatkunden der Hypo Landesbank Vorarlberg so: "Nein, generell ist eine Mindesteinzahlung für Konten oder Sparbücher nicht verpflichtend, außer bei Prämiensparbüchern, da hier eine fixe Ansparungsverpflichtung besteht."
In der Praxis wird bei Konten normalerweise eine Ersteinzahlung verlangt - dies hängt jedoch vom jeweiligen Berater ab. Falls durch den Kunden länger keine Ersteinzahlung getätigt wird, werden durch den ersten Barerlag mögliche vierteljährliche Kontoführungsspesen abgedeckt.
Auch für Devisenausländer sind Kontoeröffnungen möglich
Die Frage, ob ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich für die Eröffnung eines Girokontos, Gehaltskontos, Pensionskontos, ein Sparbuch oder ein Online-Sparkonto notwendig ist, ist bei der Hypo Landesbank Vorarlberg so geregelt: Auch für Devisenausländer sind Kontoeröffnungen möglich, bei hypodirekt.at ist jedoch der Hauptwohnsitz in Österreich nötig.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Eröffnung eines Giro-, Gehalts- bzw. Pensionskontos bzw. für ein Sparbuch oder ein Online-Sparkonto bei der Hypo Landesbank Vorarlberg. Auch die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates oder eines EWR-Mitgliedslandes ist für die Eröffnung eines Girokontos, eines Gehaltskontos, eines Pensionskontos, für ein Sparbuch bzw. für ein Online-Sparkonto keine Voraussetzung.
Ein Referenzkonto ist nur beim Online-Konto hypodirekt.at notwendig – dieses kann sowohl bei der Hypo Landesbank Vorarlberg als auch bei einer anderen inländischen Bank geführt werden.
So erfolgt die Legitimation von Kunden der Hypo Landesbank Vorarlberg
Die Frage, ob die Legitimation für die Eröffnung eines Girokontos, eines Gehaltskontos, eines Pensionskontos, für ein Sparbuch bzw. für ein Online-Sparkonto in der Hypo Landesbank Vorarlberg erfolgen muss, beantwortet Nitz so: "Ja. Bei Online Konten erfolgt die Legitimation durch Übermittlung einer Ausweiskopie und einer Ersteinzahlung von dem angegebenen Referenzkonto, welches bereits auf den Namen des legitimierten Kontoinhabers lautet."
Bei einem Giro-, Gehalts- oder Pensionskonto bzw. beim Sparbuch der Hypo Landesbank Vorarlberg muss der Kunde "die Kontoeröffnungsunterlagen durch persönliche Vorsprache vor Ort unterfertigen. Bei den Online-Konten erfolgt die Legitimation durch Übermittlung einer Ausweiskopie und einer Ersteinzahlung von dem angegebenen Referenzkonto, welches bereits auf den legitimierten Kontoinhaber lautet", so Nitz.
Interessant ist natürlich auch, ob die Legitimation für die Eröffnung eines Girokontos, eines Gehaltskontos, eines Pensionskontos, für ein Sparbuch bzw. für ein Online-Sparkonto bei der Hypo Landesbank Vorarlberg durch Digitale Signatur (z.B. Bürgercard, Mobiltelefon udgl.) erfolgen kann.
Dies ist bei der Hypo Landesbank Vorarlberg derzeit nicht möglich, "da es zu viele verschiedene Signaturen am Markt gibt und die Bank sich auf einige Varianten festlegen müsste. Eine Legitimation über die Bürgercard wäre denkbar, jedoch gibt es derzeit noch keine Pläne seitens der österreichischen Banken", so Nitz.