Wenn es nach den Bestimmungen von A1 Telekom Austria geht, dann erhalten ihre Kunden statt Papierrechnung nur noch Online-Rechnungen. Wünschte sie dennoch eine zusätzliche Papierrechnung, so kostet dies den Kunden 0,90 Euro extra. Doch dagegen hat nun der VKI ist – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Im Verfahren hat A1 argumentiert, dass im konkreten Vertrag mit den Kunden vereinbart sei, dass diese die Rechnung „online“ erhalten würden. Wenn nun ein solcher Kunde – sozusagen zusätzlich – eine Papierrechnung anfordere, so sei dieses „Rechnungsdoppel“ mit 0,90 Euro bepreist.
Das Gericht entschied, dass sowohl die Klausel, die den Kunden zu einer Online-Rechnung zwingen will, als auch die Klausel, mit der die (zusätzliche) Papierrechnung entgeltpflichtig erklärt wird, gesetzwidrig sind. Beide Klauseln würden gegen den neuen § 100 Telekommunikationsgesetz verstoßen.
„Wir sehen in dem Vorgehen von A1 einen Versuch, die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfreiheit von Papierrechnungen zu unterlaufen“, sagt Tanja Händel, zuständige Juristin im Rechtsbereich des VKI: „Das Gericht geht dabei nicht mit. Wenn diese Entscheidung in erster Instanz oder auch später rechtkräftig wird, wird A1 die kassierten Beträge zurückzahlen müssen.“
Wie hoch die Zahl der Geschädigten ist, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen. Viele Konsumenten haben sich bereits beim VKI gemeldet, weitere Geschädigte werden aufgerufen es ihnen gleich zu tun.
Zu dieser bereits ergangenen Verbandsklage wird noch eine weitere Abmahnung durch den VKI folgen, wobei es um Details des „Rechnungsdoppel“ gehen wird. Das Ergebnis dazu wird in den nächsten Wochen vorliegen.