Bereits in der Wirtschaftskrise 2009 wurde Kurzarbeit in rund 500 heimischen Betrieben und bei etwa 66.500 kurzarbeitenden Mitarbeitern eingesetzt. Wie viele Unternehmen und wie viele Mitarbeiter 2013 von Kurzarbeit betroffen sein werden, ist noch fraglich.
Die Dauer der Kurzarbeit ist grundsätzlich zunächst auf höchstens sechs Monate beschränkt, es können jedoch – bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen für die Kurzarbeit – Anträge auf Verlängerung um jeweils maximal sechs Monaten beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden.
Ausmaß der Arbeitszeit
Im Durchschnitt des vereinbarten Kurzarbeits-Zeitraums kann sich die Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer zwischen zehn und 90 Prozent der wöchentlichen Normalarbeitszeit bewegen.
Die durch die Kurzarbeit frei werdende Zeit gilt als Freizeit und steht dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung. Jedoch kann für diesen freiwerdenden Zeitraum auch eine Vereinbarung in Bezug auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen getroffen werden.
In diesen Fällen erhöht sich die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS um 15 Prozent. Die Aus- und Weiterbildung findet in jenem Teil der „Freizeitphase“ statt, für die der Arbeitnehmer aus Mitteln des AMS unterstützt wird.
Die Blitz-Umfrage der IV ergab, dass 75 Prozent der befragten Unternehmen die Regelungen zur Kurzarbeit für zu teuer halten. Schließlich habe die Kurzarbeit im Jahr 2009 insgesamt 454 Millionen Euro gekostet, rechnet die IV vor.
Davon hätten die Unternehmen den Löwenanteil, nämlich fast 300 Millionen gezahlt. Die öffentliche Hand steuerte demnach 113,5 Millionen bei, der Rest entfiel auf die Mitarbeiter der Betriebe mit Kurzarbeit.
Aliquotes Entgelt
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit weiterhin aliquot (=anteilig) das vereinbarte Entgelt erhalten. Für die ausfallende Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kurzarbeitsunterstützung auszahlen. Diese ist zumindest so hoch, wie das Arbeitslosengeld für die nicht gearbeitete Zeit betragen würde.
Vor allem in Betrieben mit Betriebsrat können die Gewerkschaften in der Regel durchsetzen, dass die betroffenen Arbeitnehmer deutlich weniger von ihrem Nettolohn/-gehalt verlieren.
Die IV fordert Veränderungen. Vor allem die Flexibilität bei den Arbeitszeitgesetzen müsse ausgeweitet werden, so die IV. Dafür sprechen sich in der Umfrage 80 Prozent der Unternehmen aus. Die konkrete Forderung: Längere Durchrechnungszeiträume. Die meisten Unternehmen wünschen sich zwei Jahre oder gar einen kompletten Konjunkturzyklus. Hinzu kommt der Wunsch der IV nach einer Absenkung der Arbeitszusatzkosten (72 Prozent).
Sparpotential sieht die IV etwa im Bereich der Unfallversicherung, deren Überschüsse an die Arbeitnehmer und -geber weitergegeben werden sollten. Gefordert werden aber auch Strukturreformen im Gesundheitssystem, bei den Pensionen, in der Verwaltung sowie im Bildungsbereich (62 Prozent).
Doch was bedeutet dies für die Arbeitnehmer?
Die Gewerkschaft reagierte umgehend auf die IV-Umfrage und pocht auf Mitbestimmung bei der Kurzarbeit. Diese Maßnahme sei zwar ein wichtiges Instrument, um in Krisenzeiten Jobs zu sichern, die Beschäftigten würden dabei aber auf Einkommen verzichten. Gerade deshalb seien Sicherheit, Perspektiven und Mitbestimmung nötig, so der ÖGB.
Skeptisch zeigt man sich seitens der Arbeitnehmervertreter bezüglich einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Denn hinter längeren Durchrechnungszeiträumen würde sich mehr Arbeit für weniger Geld verstecken, so der Vorwurf.