Zahlreiche Kärntner Konsumenten erhielten in diesen Tagen ein E-Mail vom Rechtsanwalt Florian Giese und sollten 100 Euro zahlen, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Werke im Internet heruntergeladen haben. „Diesen Rechtsanwalt gibt es in Deutschland tatsächlich, hat aber mit den Mails nichts zu tun. Strafanzeige wurde bereits erstattet,“ warnt Josefine Traunik, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten.
In Wahrheit kein amtliches Schreiben
Diese Schreiben sind so gestaltet, dass man den Eindruck gewinnt, es handle sich um ein amtliches Schriftstück: Sowohl Aktenzeichen, IP-Adresse zum Tatzeitpunkt als auch die Zahl der angeblich illegal heruntergeladenen und hochgeladenen MP3s werden angeführt. Ein Link zu einem Urteil soll verdeutlichen, dass in solchen Fällen Schadenersatzansprüche bis 3.000 Euro verlangt werden könnten. „Um aber einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entgehen, werden Konsumenten aufgefordert 100 Euro zu zahlen. Bei Nichtzahlung würde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet,“ so Traunik.
Tipp der AK-Konsumentenschützer
Konsumenten sollen bei solcher Zahlungsaufforderung auf keinen Fall in Panik geraten. „Ignorieren Sie die E-Mails und zahlen Sie auf keinen Fall ein,“ raten die Konsumentenschützer der AK Kärnten. Überprüfen Sie sogenannte Spam-Mails immer auf Ungereimtheiten, meist enthalten sie Schreibfehler oder Aufforderungen, Daten von sich preiszugeben.