Gold zuhause lagern – Anforderungen der Gold-Versicherer
Bei größeren Beständen ist seitens der Versicherung in der Regel ein gesonderter Schutz der Metalle wie zum Beispiel durch einen geeigneten Safe erforderlich. In den Versicherungsverträgen finden sich dann Formulierungen wie „Wertgegenstände fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn sie in einem dem Wert der Sache entsprechenden ‚Wertbehältnis‘ aufbewahrt werden.“ Dabei werden grundsätzlich drei verschiedene Arten von heimischen Schatzkammern unterschieden: frei, aber fest stehende Tresore, Möbeleinbau- und Wandtresore. Damit ein solcher Safe von der Versicherung akzeptiert wird, muss er mindestens 200 Kilogramm wiegen oder fachmännisch verankert und in Wand oder Boden bündig eingelassen sein. Zudem muss ein solcher Safe von einer qualifizieren Prüfstelle zertifiziert worden sein. In Deutschland werden die Sicherheitsstufen nach den Normen von VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) und VdS (Verband der Schadenversicherer Schadenverhütung) bestimmt.
Bankschließfach als Alternative
Wem die Kosten für den Geldschrank zu hoch sind oder wer aus Gründen der persönlichen Sicherheit die wertvollen Goldschätze nicht zuhause aufbewahren möchte, kann das edle Metall selbstverständlich in einem Schließfach bei seiner Bank oder Sparkasse unterbringen. Einige Kreditinstitute bieten den sicheren Stauraum nach Angaben von Stiftung Warentest bereits für knapp 30 Euro pro Jahr Miete an. Je größer das Fach ist, umso teurer wird es. Viele Geldhäuser bieten Schließfächer ohnehin nur ihren eigenen Privatkunden an, andere Häuser verfügen über keinerlei Angebote.
Der Mietzeitraum für Bankschließfächer ist meistens unbegrenzt, einige Institute vergeben ein Schließfach auch für wenige Wochen, z.B. für die Urlaubszeit.
Automatisch gegen Diebstahl versichert ist der Inhalt eines Bankschließfaches nicht. In einigen leistungsstarken Hausrat-Tarifen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert. In den Versicherungsbedingungen ist das Kundenschließfach dann explizit genannt. Manche Versicherer führen das Kundenschließfach unter dem Stichwort „Außenversicherung“ auf.
Zwar ist der Versicherungsschutz bei manchen Banken im Mietpreis enthalten, aber bei anderen Instituten muss der Inhalt separat versichert werden. Ohnehin ist es für den Besitzer im Schadensfall schwierig nachzuweisen, wie viel Gold im Fach lag. Für alle Gegenstände im Schließfach sollte der Kunde deshalb Kaufbelege, Expertisen von Fachleuten oder Fotografien aufheben, um den Besitz nachweisen zu können.
Eigentumsfrage nach dem Tod
Problematisch kann die Eigentumsfrage nach dem Tod eines Schließfach-Mieters werden. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, ein Schließfach beim Finanzamt zu melden. Experten empfehlen Schließfach-Besitzern deshalb, im voranschreitenden Alter einen Bevollmächtigten zu bestimmen und mit einer Vollmacht auszustatten, damit dieser nach dem Tod direkten Zugang hat.
Bevor man einen solchen Tresor anschafft und einbauen lässt, sollte man auf jeden Fall mit seiner Versicherung sprechen und die Versicherungsbedingungen exakt abfragen. Es gibt neben den Sicherheitsstufen für die Tresore vielfach noch Vorgaben für die Befestigung solcher Geldschränke. Befürworter von hauseigenen Tresoren loben: Beim Tresor hat man nur einmal die Anschaffungskosten und muss den Handwerker bezahlen, der den Tresor in die Wand einbaut oder im Boden verankert. An den Inhalt seines eigenen Schutzschrankes kommen die Besitzer jederzeit.