Die Volksbank Graz-Bruck bietet Sparern ein sogenanntes „Goldenes Sparbuch“ an. Sparer können beim Goldenen Sparbuch und einer Laufzeit von zwei Jahren 2,25 Prozent Zinsen p.a. lukrieren. Mitbewerber bieten allerdings bis zu 2,80 Prozent Fixzinsen pro Jahr.
Die Volksbank Graz-Bruck bietet Sparern, die Geld für zwei Jahre auf einem Goldenen Sparbuch anlegen, 2,25 Prozent Zinsen
Beim "Goldenen Sparbuch" der Volksbank Graz-Bruck mit einer Laufzeit von zwei Jahren sind auch unregelmäßige Einzahlungen möglich. Der Sparer kann flexibel, ohne jegliche Einschränkungen der Prämie, die Sparintervalle wählen. Eingezahlte Sparbeträge sind beim „Goldenen Sparbuch“ jederzeit abhebbar: Bei vorzeitiger Behebung werden allerdings Vorschusszinsen in der Höhe von einem Promille pro nicht eingehaltenem Monat berechnet.
Zinsertrag besteht aus Basisverzinsung plus Prämie
Der Zinsertrag des Goldenen Sparbuchs setzt sich aus einer Basisverzinsung von 0,5 Prozent p.a. plus einer Prämie von 350 Prozent auf den Zinsgewinn bei einer Laufzeit von zwei Jahren zusammen. Die laufenden Zinsgutschriften erfolgen jährlich per 31.12. Die endgültige Zinsabrechnung inklusive der Prämiengutschrift erfolgt nach Ablauf der Laufzeit von zwei Jahren. Und so wird die Prämie auf den Brutto-Zinsgewinn berechnet: Das System merkt sich die jährlichen Brutto-Zinszuschriften und multipliziert diese zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit der jeweiligen Prämie. Dieser Betrag wird dann inklusive der laufenden Zinsen und den ursprünglichen Einzahlungen ausbezahlt.
Die Überweisung eines Sparbetrags auf das „Goldene Sparbuch“ ist per automatischer Überweisung mittels Dauerauftrag oder Einzugsauftrag möglich oder auch als Bareinzahlung oder z. B. per Erlagschein.
So sind Spareinlagen bei der Volksbank Graz-Bruck geschützt
Alle Einlagen und Guthaben auf Konten und Sparbüchern der Volksbank Graz-Bruck sind durch die gesetzliche Einlagensicherung in Österreich pro Einleger und pro Kreditinstitut mit 100.000 Euro gesichert. Die Volksbanken verfügen darüber hinaus über eine der gesetzlichen Einlagensicherung vorgelagerte Haftungseinrichtung, den sogenannten Gemeinschaftsfonds. Dieses Sicherungssystem der Volksbanken geht weit über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus.
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