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Gesetzesentwurf
 
10.10.2012

Gesetzesentwurf Krankengeld für Selbstständige

Von Susanne Kritzer
Mit dem Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger erhalten Klein-Unternehmen eine Krankenversicherung für lange andauernde Krankenstände. Auch die Liste der Berufskrankheiten wurde verlängert.
Gesetzesentwurf Krankengeld für Selbständige
Der Gesetzesentwurf betrifft alle Unternehmen, die entweder gar keine oder nicht mehr als 24 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Klein-Unternehmer sollen nun doch ein Krankengeld bei lange andauernder Krankheit erhalten. Damit kommt diese gesetzliche Bestimmung analog zum Krankengeld der Unselbstständigen eine Unterstützungsleistung zustande. Anspruch besteht für die Kleinunternehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit.

Der Betrag liegt bei 26,97 Euro pro Tag und wird jährlich valorisiert. Die Finanzierung erfolgt mittels Rückersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in der Höhe von maximal 19 Millionen Euro.

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Liste der Berufskrankheiten erweitert

Auf zeitgemäßen Stand gebracht wurde durch den Gesetzesvorschlag, der sich derzeit noch in Begutachtung befindet, auch die Liste der Berufskrankheiten. Künftig sollen auch chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze sowie Rhinopathie - eine Vorstufe des Asthma bronchiale - in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden. Weiters sollen nicht nur Erkrankungen, die durch Erschütterungen hervorgerufene wurden, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen vom Begriff der Berufskrankheit erfasst werden. Ebenso werden nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten.

E-Card wird teurer

Neuerungen gibt es auch für die Benutzung der E-Card. Die Jahresgebühr von zehn Euro soll künftig nicht nur von den Versicherten, sondern auch für ihre mitversicherten Angehörigen eingehoben werden. Während die Angehörigen diese Kosten künftig nicht mehr zu zahlen haben, wird dafür für die Versicherten die Gebühr teurer. Seit der Einführung der E-Card im Jahr 2005 war der Betrag von zehn Euro nicht angehoben worden. In Zukunft soll jährlich valorisiert werden.

 

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