Eigentümer der Generali Bank sind zu 78,57 Prozent die Generali Holding Vienna AG, Wien und zu 21,43 Prozent die Generali Versicherung AG, Wien. Der Vorstand der Generali Bank besteht aus Mag. Susanne Althaler und Mag. Johann Berger. Der Firmensitz der Generali Bank befindet sich in der Landskrongasse 1-3, 1010 Wien (Büroadresse ist Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien).
Die Generali Bank Aktiengesellschaft – Wien verfügt über folgende Konzessionen:
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz (BWG): Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft)
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 2 BWG: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere(Girogeschäft)
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 3 BWG: Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft)
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 4 BWG: Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft)
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 5 BWG: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 6 BWG: Die Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten und Reiseschecks
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 7 BWG: Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmark-tinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin - und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten;
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 8 BWG: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft)
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 18 BWG:Die Vermittlung von Geschäften nach a) Z 1, ausgenommen durch Unternehmen der Vertragsversicherung; b) Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten; c) Z 7 lit. a, soweit diese das Devisengeschäft betrifft; d) Z 8;
- Paragraf 1 Abs. 1 Z 20 BWG: Die Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geldgeschäft)
Die Kernkapitalquote der Generali Bank beträgt nach Kriterien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde EBA 17,9 Prozent (Stand 31.12.2011).
Sparzinsen und Sicherheit als Schlüsselfragen der Anleger
Wer Geld auf Sparkonten anlegt, will natürlich wissen, wie viel Zinsen eine Bank für seine Ersparnisse zahlt und wie sein Geld durch eine Einlagensicherung geschützt ist. Bei den Sparzinsen liegt die Generali Bank bei Tagesgeld und auch Festgeld unter den Top 10 der Banken mit den attraktivsten Zinsen, wie der Geldanlage-Vergleich von Biallo.at zeigt.
Biallo-Tipp: Vergleichen Sie vor einer Geldanlage immer die Zinssätze der Banken - zum Beispiel mit Hilfe des Geldanlage-Vergleichs von Biallo.at, damit Sie sich die attraktivsten Zinsen für Ihre Ersparnisse sichern können.