Ab 14. April erhalten Hausbesitzer und Wohnungseigentümer bei Bankfilialen und Bausparkassen die notwendigen Antragsformulare. Voraussetzung für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch die Kommunalkredit.
Förderung im Detail
Und so sieht die Förderung im Detail aus: Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer erhalten künftig bis zu 5.000 Euro Zuschuss, wenn sie Außenwände, oberste Geschoßdecke bzw. das Dach, unterste Geschoßdecke bzw. den Kellerboden dämmen sowie Fenster und Außentüren sanieren oder austauschen. All diese Maßnahmen sind auch einzeln förderungsfähig, wobei die Erreichung bestimmter Dämmwerte sowie eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um zumindest zehn Prozent vorausgesetzt werden.
Bei privaten Wohnbauten, die die geforderten Standards im Wärmeschutz bereits erfüllen, werden auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte, ein Einbau von Wärmepumpen und der Umstieg auf bestimmte Erdgasbrennwertkessel mit maximal 2.500 Euro unterstützt.
Fristen, die Sie beachten müssen
Kriterium ist in jedem Fall, dass das zu sanierende Gebäude vor dem 01. Jänner 1999 errichtet wurde. Außerdem muss das Ansuchen vor Baubeginn bzw. Liefertermin bis zum 31. Dezember 2010 bei der Kommunalkredit einlangen. Die geförderten Maßnahmen sind längstens zwölf Monate nach Förderzusage bis spätestens 31. Dezember 2011 umzusetzen und abzurechnen.
Da lohnt es sich angesichts niedriger Sparzinsen und günstiger Kreditzinsen schon zu prüfen, ob der Einsatz von eigenem Geld oder die Nutzung eines Kredites oder ein Mix aus beidem lohnt, um Energiekosten zu sparen und Fördermittel des Staates zu kassieren.