Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner muß im Gefängnis bleiben. Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag seinen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest zurückgewiesen.
Nachdem bereits Wolfgang Auer-Welsbach zu Wochenbeginn mit seinem Antrag auf elektronische Fussfesseln statt Untersuchungshaft gescheitert war, ist nun auch der Antrag von Helmut Elsner wegen Fluchtgefahr abgelehnt worden.
Anwälte meldeten Beschwerde an
Der zuständige Haftrichter ist zur Überzeugung gelangt, dass die bei Elsner gegebene Fluchtgefahr einem elektronisch überwachten Hausarrest im Wege steht, erklärte Gerichtssprecherin Christina Salzborn die Entscheidung. Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens meldeten unverzüglich Beschwerde an, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinanderzusetzen muss. Gemäß Paragraf 173 a Strafprozessordnung (StPO) kommt eine Fußfessel für U-Häftlinge dann infrage, wenn der „Zweck der Anhaltung (...) auch durch diese Art des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht werden kann“, wie es im Gesetz wörtlich heißt.
Wiener Oberlandesgericht hat auch Enthaftungsantrag abgelehnt
Dass der Paragraf 173 bei ihrem Ehemann nicht angenommen wurde, empörte Ehefrau Ruth Elsner. Schon vor drei Wochen hatten sind Elsners Anwälte mit einem Enthaftungsantrag gescheitert. Damals befand das Wiener Oberlandesgericht „der Gesundheitszustand ist nicht so dramatisch, dass die Fluchtgefahr aufgehoben wäre“. Auch das Angebot, der Ex-Banker könne freiwillig ein Mobilfunkgerät mit einem GPS-Sender tragen und wäre so ständig zu lokalisieren, wurde abgelehnt.