• Wie hoch muss ein Bausparguthaben als Voraussetzung für ein ABV Fixzins-Darlehen sein?
Wie bei allen Bauspardarlehen der ABV setzt sich die Vertragssumme aus Bauspardarlehen und Bausparguthaben (Eigenmittel) in einem Verhältnis von 70 (Bauspardarlehen) zu 30 (Bausparguthaben) zusammen. Das bedeutet bei einer Vertragssumme von 100.000 Euro beträgt das Bauspardarlehen 70.000 Euro und das erforderliche Bausparguthaben 30.000 Euro.
• Welche Vertragssummen (Gesamtkreditbetrag gemäß VKrG) sind für ein ABV Fixzins-Darlehen möglich (Mindestbetrag / Höchstbetrag)?
Die maximalen Vertragssummen beim ABV Fixzins-Darlehen richten sich nach dem Bausparkassengesetz. Dort wird geregelt, dass pro Person maximal 180.000 Euro als Bauspardarlehen gewährt werden dürfen, daraus leitet sich eine maximale Vertragssumme pro Person in Höhe von 257.142 Euro ab. Ein Mindestbetrag ist nicht definiert. Die tatsächlich gewährte Vertragssumme ist weiters von der Bonität der Darlehensnehmer und vom Wert der Sicherstellung abhängig.
• Welche Laufzeiten sind beim ABV Fixzins-Darlehen möglich?
Wir bieten das Fixzinsdarlehen produktabhängig mit Laufzeiten bis zu 35 Jahren an. Die Fixzinsphase ist unabhängig von der Gesamtlaufzeit mit vier Jahren bei Plusdarlehen bzw. fünf Jahren bei Darlehen mit klassischer Tilgung begrenzt. Beim Plusdarlehen ist anders als beim klassisch tilgenden Darlehen in den ersten Jahren (bis zu 20 Jahren) lediglich eine Zinsrate zu entrichten, die Kapitaltilgung ist innerhalb der letzten zehn Jahre der Darlehenslaufzeit durch Pauschalraten vorgesehen.
• Welche monatliche Rate fällt an?
Annahme: Darlehensbetrag 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren
Plusdarlehen (vierjährige Fixzinsphase):
324 Euro in der Fixzinsphase, 266 Euro Zinsrate in der Darlehensphase bei Durchrechnung mit der Zinssatz-Untergrenze von 3,0 Prozent bzw. 531 Euro Zinsrate in der Darlehensphase bei Durchrechnung mit der Zinssatz-Obergrenze von 6,0 Prozent, 1.078 Euro Tilgungsrate in den letzten zehn Jahren der Darlehensphase bei Durchrechnung mit der Zinssatz-Untergrenze von 4,0 Prozent, bzw. 1.171 Euro Tilgungsrate in den letzten zehn Jahren der Darlehensphase bei Durchrechnung mit der Zinssatz-Obergrenze von 6,0 Prozent.
Darlehen mit klassischer Tilgung (fünfjährige Fixzinsphase):
486 Euro in der Fixzinsphase, da hier bereits ein Tilgungsanteil einkalkuliert ist, 449 Euro Tilgungsrate in der Darlehensphase bei Durchrechnung mit der Untergrenze von 3,0 Prozent, bzw. 609 Euro Tilgungsrate in der Darlehensphase bei Durchrechnung mit der Obergrenze von 6,0 Prozent.
• Was ist der Nominalzins in Prozent?
Annahme: Darlehensbetrag 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren
Der Nominalzins ist der Zins, der jährlich für ein Darlehen zu zahlen ist. Dabei berücksichtigt der Nominalzins im Gegensatz zum Effektivzins weder die Verrechnungsmethode der Bank noch die Kreditnebenkosten.
Plusdarlehen (vierjährige Fixzinsphase):
Der Nominalzinssatz beträgt 3,75 Prozent in der Fixzinsphase, danach erfolgt eine jährliche Anpassung des Zinssatzes an den 12-Monats-EURIBOR, vermehrt um 1,5 Prozentpunkte mit einer Untergrenze von 3,0 Prozent und einer Obergrenze von 6,0 Prozent in der Phase der Zinsrate bzw. mit einer Untergrenze von 4,0 Prozent und einer Obergrenze von 6,0 Prozent in der Tilgungsphase.
Darlehen mit klassischer Tilgung (fünfjährige Fixzinsphase):
Der Nominalzinssatz beträgt 3,75 Prozent in der Fixzinsphase, danach erfolgt eine jährliche Anpassung des Zinssatzes an den 12-Monats-EURIBOR, vermehrt um 1,25 Prozentpunkte mit einer Untergrenze von 3,0 Prozent und einer Obergrenze von 6,0 Prozent.
• Was ist der Effektivzins in Prozent?
Annahme: Darlehensbetrag 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren
Plusdarlehen (vierjährige Fixzinsphase):
Der effektive Jahreszinssatz beträgt 3,68 Prozent unter der Annahme der Zinssatz-Untergrenzen von 3,0 Prozent bzw. 4,0 Prozent nach der Fixzinsphase.
Der effektive Jahreszinssatz beträgt 5,92 Prozent unter der Annahme der Zinssatz-Obergrenze von 6,0 Prozent für die gesamte Laufzeit nach der Fixzinsphase.
Darlehen mit klassischer Tilgung (fünfjährige Fixzinsphase):
Der effektive Jahreszinssatz beträgt 3,73 Prozent unter der Annahme der Zinssatz-Untergrenzen von 3,0 Prozent für die gesamte Laufzeit nach der Fixzinsphase.
Der effektive Jahreszinssatz beträgt 5,71 Prozent unter der Annahme der Zinssatz-Obergrenze von 6,0 Prozent für die gesamte Laufzeit nach der Fixzinsphase.
• Welche Gebühren fallen für einen Darlehensnehmer in welcher Höhe an?
Annahme: Darlehensbetrag 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren
Plusdarlehen (vierjährige Fixzinsphase):
Darlehen mit klassischer Tilgung (fünfjährige Fixzinsphase):
Bereitstellungsgebühr: 2,5 Prozent vom Darlehensbetrag, das entspricht in unserem Beispiel 2.500 Euro.
• Wird die Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig erstattet?
Die Bearbeitungsgebühr und ebenso die Bereitstellungsgebühr werden bei der Gewährung des Darlehens verrechnet. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens ist in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erstattung vorgesehen. Nur bei vorzeitiger Rückzahlung innerhalb der Fixzinsphase kommt ein Vorfälligkeitsentgelt in Höhe von 1,0 Prozent der Sondertilgung zur Verrechnung, wenn die Sondertilgung 10,0 Prozent der Vertragssumme (Zwischendarlehen) oder 10,0 Prozent des Darlehensrahmens (Darlehensphase) übersteigt.
• Ist der Abschluss einer Kreditversicherung obligatorisch? Wenn ja, für welche Risiken (Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Tod?)
Der Abschluss von Risikoversicherungen ist jedem Darlehensnehmer zu empfehlen, es kann so schnell etwas passieren und man kann damit den Partner oder die Kinder vor Schulden und Belastungen schützen. Für den Abschluss eines Fixzinsdarlehens ist eine Risikoversicherung bei der ABV aufgrund der grundbücherlichen Sicherstellung nicht verpflichtend vorgeschrieben.
• Wie und wann werden die Zinsen nach der Fixzinsphase angepasst?
Nach der Fixzinsphase erfolgt die Anpassung des Zinssatzes jährlich an den 12-Monats-EURIBOR, vermehrt um den vereinbarten Aufschlag (1,25 bzw.1,5 Prozentpunkte), kaufmännisch gerundet auf zwei Dezimalstellen, mit einer Untergrenze von 3,0 Prozent (4,0 Prozent in der Tilgungsphase beim Plusdarlehen) und einer Obergrenze von 6,0 Prozent. Stichtag für den 12-Monats-EURIBOR ist der 30.11. jeden Jahres. Die Zinsanpassung erfolgt jeweils mit Gültigkeit für den folgenden 1.1.