Fünf Sammelklagen und 600 Einzelverfahren gegen AWD
Der VKI vertritt nach eigener Auskunft rund 2.500 Geschädigte in fünf Sammelklagen und einer Reihe von Musterprozessen in Österreich. In diesen Verfahren liegen bisher noch keine Urteile in der Sache vor. Ab 14.9.2010 wird hierzu am HG Wien wöchentlich weiter verhandelt. Neben den VKI-Klagen sind – so das Gericht – 653 weitere einzelne Verfahren von AWD-Kunden anhängig. Der AWD bietet in diesen Verfahren teilweise einen Vergleich an. Dabei verpflichtet der AWD die Geschädigten allerdings zu absolutem Stillschweigen. So soll der Öffentlichkeit der Umfang der Fehlberatungen möglichst verschwiegen werden.
Nun erging in einem derartigen Verfahren ein erstes Urteil des Handelsgerichtes Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl das Urteil als auch das Prozessprogramm des VKI gegen den AWD finden sich auf www.verbraucherrecht.at zum Download.