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Elektronische Signaturen
 
21.11.2013

Elektronische Signaturen Das können private Anwender nutzen

Von Georg Serentschy
Mit dem Signaturgesetz wurde bereits 1999 die Möglichkeit geschaffen, Daten mit einer „elektronischen Signatur“ zu versehen. Die „qualifizierte elektronische Signatur“ ist der eigenhändigen Unterschrift weitgehend gleichgestellt und in Österreich seit 2001 verfügbar.
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Dr. Georg Serentschy ist Geschäftsführer Telekommunikation und Post der RTR-GmbH
Die „qualifizierte elektronische Signatur“ eignet sich insbesondere für fast jede Art von Willenserklärungen und Rechtsgeschäften (z. B. Verträge), für die die Schriftform vorgeschrieben ist. Im Laufe der letzten zwölf Jahre haben sich zahlreiche Anwendungen der elektronischen Signatur entwickelt, von denen viele auch für private Anwender nützlich sind.

Wichtig sind qualifizierte elektronische Signaturen vor allem im E-Banking. Ihre Bedeutung geht dabei über eine sichere Authentifizierung im E-Banking-System hinaus. Der größte Sicherheitsgewinn besteht darin, dass jeder Auftrag des Kunden an seine Bank mit einer elektronischen Signatur versehen wird. Jede nachträgliche Änderung des Auftrags durch Dritte bewirkt, dass die elektronische Signatur nicht mehr zu den signierten Daten passt. Somit können Manipulationsversuche mühelos erkannt werden.
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Seit fast 20 Jahren hat sich S/MIME als Standard zum Signieren von Mails bewährt. Dieser Standard wird von fast allen Mail-Clients unterstützt. Überdies erlaubt er die Verschlüsselung von Mails. Aufgrund besonderer gesetzlicher Anforderungen eignet sich S/MIME jedoch nicht für die qualifizierte elektronische Signatur.

Man kann aber jedes elektronische Dokument in PDF umwandeln und anschließend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Am einfachsten geschieht dies online unter https://www.buergerkarte.at/pdf-as/ mit Hilfe der Handy-Signatur, weil dazu auf Seiten des Clients keinerlei zusätzliche Hard- oder Software installiert werden muss.

Von besonderer Bedeutung sind elektronische Signaturen im E-Government. Mancher Amtsweg, der vor einigen Jahren noch mehrere Stunden gekostet hätte, lässt sich heute dank der qualifizierten elektronischen Signatur in wenigen Minuten erledigen. Hier sind nicht weniger als 216 Formulare aufgelistet, die mit Hilfe der Handy-Signatur oder der Bürgerkarte online eingebracht werden können.

Die österreichischen Sozialversicherungsträger bieten hier eine Vielzahl an Services für Versicherte an, die nur mit Hilfe der Handy-Signatur oder der Bürgerkarte zugänglich sind. Dazu zählen insbesondere das Pensionskonto und der Versicherungsdatenauszug.
Dr. Georg Serentschy

Georg Serentschy wurde 2002 Geschäftsführer (Fachbereich Telekom) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). Seit 2008 ist er auch für den Bereich Postangelegenheiten zuständig. Mit Beginn des Jahres 2010 wurde er zudem Mitglied des Boards der Europäischen Regulierungsstelle GEREK. Bis dahin war er als Managing Director bei Arthur D. Little im Management Consulting tätig, wo er sämtliche Aktivitäten in Österreich und Zentral-/Osteuropa leitete. Davor hatte er mehrere Managementpositionen in verschiedenen Industriebereichen (Satellitenindustrie, Strategie und strategisches Controlling, Energieforschung, Robotertechnologie, Softwareentwicklung) inne. Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn arbeitete Georg Serentschy als Nuklearphysiker im Bereich der Grundlagenforschung.
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Foto: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH ID:3549
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