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Einmalerlag
 
02.11.2011

Einmalerlag 173,72 Prozent samt Inflationsschutz

Von Erwin J. Frasl
UNIQA und Raiffeisen Versicherung versprechen für ihren neuen limitierten Einmalerlag 173,72 Prozent Mindestauszahlung auf den Nettobeitrag samt Kaufkraftsicherung des Sparbeitrages.
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Ab sofort bietet UNIQA Österreich und die Raiffeisen Versicherung eine neue limitierte Einmalerlagstranche mit einer vereinbarten Mindestauszahlung von 173,72 Prozent auf den Nettobeitrag (167,03 Prozent auf den Bruttobeitrag) nach 15 Jahren Laufzeit an. Der eingebaute Inflationsschutz sorgt dabei dafür, dass die Kaufkraft des Nettobeitrags auch bei hohen Inflationsraten zum Ende der Laufzeit erhalten bleibt. Ein Abschluss ist ab einer Mindesteinzahlung von 2.000 Euro möglich. Versicherungsbeginn für die neue Limited Edition ist der 1. Dezember 2011. 
Bei UNIQA Österreich wird das Produkt unter dem Namen „Inflationsschutz & Raiffeisen Bank International Invest V“, bei der Raiffeisen Versicherung unter dem Titel „Inflationsschutz 173,72 Raiffeisen Bank International“ angeboten. Entwickelt wurde die Einmalerlagstranche von UNIQA FinanceLife, dem Competence Center für Fonds- und Indexgebundene Lebensversicherungen innerhalb der UNIQA Gruppe, gemeinsam mit der Raiffeisen Centrobank AG.
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Das Produkt bietet eine Mindestauszahlung von 173,72 Prozent durch eine Anleihe der Raiffeisen Bank International AG. Die Mindestauszahlung von 173,72 Prozent bezieht sich auf den Nettobeitrag und entspricht einer Mindestrendite von 3,75 Prozent nach Kapitalertragsteuer (KESt) bzw. 5,00 Prozent vor KESt. Bezogen auf den Bruttobeitrag (3,47 Prozent Mindestrendite p.a. nach KESt, 4,62 Prozent vor KESt) beträgt die vereinbarte Mindestauszahlung 167,03 Prozent.

So funktioniert der  Inflationsschutz

Ab einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 3,75 Prozent profitieren Anleger von der Wertsicherung dieser Indexgebundenen Lebensversicherung. Überschreitet der um den Inflationsindex angepasste Nettobeitrag die vereinbarte Mindestauszahlung von 173,72 Prozent, erhalten Kunden diesen höheren Wert ausbezahlt. Der Kaufkrafterhalt des Nettobeitrags wird durch den zugrundeliegenden Inflationsindex (= harmonisierter Verbraucherpreis-Index der Euro-Zone ohne Tabakwaren) gresichert. Die Mindestauszahlung von 173,72 Prozent bezieht sich jeweils auf den Nettobeitrag (ohne Berücksichtigung der Versicherungssteuer von 4 Prozent) und ist bei Ablauf des Vertrages fällig. 

Ein konkretes Beispiel

Angenommen, die durchschnittliche jährliche Inflation liegt bei 2,0 Prozent, der Nettobeitrag bei 10.000 Euro (Laufzeit 15 Jahre). Die vereinbarte Mindestauszahlung liegt nach 15 Jahren bei 17.372 Euro (Ablaufleistung vor KESt: 5,00 Prozent, nach KESt 3,75 Prozent). Überschreitet die Inflation jedoch die Grenze von 3,75 Prozent und liegt sie bei durchschnittlich 5,0 Prozent p.a., so beträgt die Ablaufleistung 20.789 Euro (KESt-pflichtige Veranlagung 6,66 Prozent; nach KESt 5,0 Prozent). Auch bei Auftreten von hoher Inflation verliert die investierte Prämie somit nicht an Wert.

Steuerfreie Teilentnahme während der Laufzeit möglich

Auch schon während der Laufzeit besteht die Möglichkeit, eine – steuerfreie – Teilentnahme bis zu 25 Prozent des Nettobeitrages vorzunehmen. Für das verbleibende Kapital gilt weiterhin eine Mindestauszahlung, die nach jeder Kapitalentnahme neu berechnet wird. Zudem kann das veranlagte Kapital wahlweise auch ganz oder teilweise als lebenslange Pension ausbezahlt werden, und zwar durch Übertragung der Ansprüche in einen Pensionstarif der UNIQA Personenversicherung AG oder der Raiffeisen Versicherung AG. Die Entscheidung über die Art der Verfügung muss übrigens erst kurz vor Ablauf des Vertrages – nicht gleich beim Abschluss – getroffen werden.

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