Sterbegeld-Versicherung
Vorsorge für ein würdevolles Begräbnis
Laufzeiten ab einen Monat
Spar-Anleihe mit bis zu 3,25 Prozent Zinsen
Arbeiterkammer Oberösterreich
„Private Pensionsversicherungen sind kläglich gescheitert“
Neue Wertpapierkunden
2,8 Prozent Zinsen p.a. bis Ende Juni 2012
Das Produkt bietet eine Mindestauszahlung von 173,72 Prozent durch eine Anleihe der Raiffeisen Bank International AG. Die Mindestauszahlung von 173,72 Prozent bezieht sich auf den Nettobeitrag und entspricht einer Mindestrendite von 3,75 Prozent nach Kapitalertragsteuer (KESt) bzw. 5,00 Prozent vor KESt. Bezogen auf den Bruttobeitrag (3,47 Prozent Mindestrendite p.a. nach KESt, 4,62 Prozent vor KESt) beträgt die vereinbarte Mindestauszahlung 167,03 Prozent.
So funktioniert der Inflationsschutz
Ab einer durchschnittlichen jährlichen Inflation von 3,75 Prozent profitieren Anleger von der Wertsicherung dieser Indexgebundenen Lebensversicherung. Überschreitet der um den Inflationsindex angepasste Nettobeitrag die vereinbarte Mindestauszahlung von 173,72 Prozent, erhalten Kunden diesen höheren Wert ausbezahlt. Der Kaufkrafterhalt des Nettobeitrags wird durch den zugrundeliegenden Inflationsindex (= harmonisierter Verbraucherpreis-Index der Euro-Zone ohne Tabakwaren) gresichert. Die Mindestauszahlung von 173,72 Prozent bezieht sich jeweils auf den Nettobeitrag (ohne Berücksichtigung der Versicherungssteuer von 4 Prozent) und ist bei Ablauf des Vertrages fällig.
Ein konkretes Beispiel
Angenommen, die durchschnittliche jährliche Inflation liegt bei 2,0 Prozent, der Nettobeitrag bei 10.000 Euro (Laufzeit 15 Jahre). Die vereinbarte Mindestauszahlung liegt nach 15 Jahren bei 17.372 Euro (Ablaufleistung vor KESt: 5,00 Prozent, nach KESt 3,75 Prozent). Überschreitet die Inflation jedoch die Grenze von 3,75 Prozent und liegt sie bei durchschnittlich 5,0 Prozent p.a., so beträgt die Ablaufleistung 20.789 Euro (KESt-pflichtige Veranlagung 6,66 Prozent; nach KESt 5,0 Prozent). Auch bei Auftreten von hoher Inflation verliert die investierte Prämie somit nicht an Wert.
Steuerfreie Teilentnahme während der Laufzeit möglich
Auch schon während der Laufzeit besteht die Möglichkeit, eine – steuerfreie – Teilentnahme bis zu 25 Prozent des Nettobeitrages vorzunehmen. Für das verbleibende Kapital gilt weiterhin eine Mindestauszahlung, die nach jeder Kapitalentnahme neu berechnet wird. Zudem kann das veranlagte Kapital wahlweise auch ganz oder teilweise als lebenslange Pension ausbezahlt werden, und zwar durch Übertragung der Ansprüche in einen Pensionstarif der UNIQA Personenversicherung AG oder der Raiffeisen Versicherung AG. Die Entscheidung über die Art der Verfügung muss übrigens erst kurz vor Ablauf des Vertrages – nicht gleich beim Abschluss – getroffen werden.