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Costa Concordia
 
14.10.2013

Costa Concordia Hilfe für Opfer des Kreuzfahrt-Unglücks

Von Erwin J. Frasl
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums österreichischen Opfern des Kreuzfahrt-Unglücks Hilfe an.
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde vom Konsumentenschutzministerium (BMASK) beauftragt, österreichische Geschädigte des Kreuzfahrtunglücks der „Costa Concordia“ in Italien bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Der Verein für Konsumenteninformation wird die Ansprüche der Geschädigten sammeln und zunächst versuchen einen außergerichtlichen Ausgleich zu erzielen. Doch als ultima ratio wird auch die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen geprüft.
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Im Zuge des Kreuzfahrtunglücks der „Costa Concordia“ vor der Insel Giglio an der toskanischen Küste sind auch österreichische Reisende zu Schaden gekommen. Zum Glück ist bislang nichts bekannt, dass sich Österreicher unter den Toten befinden, dennoch haben die Reisenden aus Österreich Schäden davongetragen:


Die Kreuzfahrt musste aufgrund des Unglücks früher abgebrochen werden, der Erholungswert der Reise ist durch die traumatischen Ereignisse dahin. Das begründet Ansprüche auf Preisminderung und insbesondere auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude gegen den Reiseveranstalter, der für Verfehlungen seiner Erfüllungsgehilfen einzustehen hat.

Im Zuge der Evakuierung des Schiffes ist in vielen Fällen das Reisegepäck verloren gegangen oder zerstört worden.Es ist nicht auszuschließen, dass es auch zu Körperverletzungen kam bzw dass Passagiere psychische Beeinträchtigungen (Schock-Schäden) davon getragen haben.

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Foto: Focke Strangmann/dapd ID:2314
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