Per 3. Dezember stärkt die EU die Rechte der Bahnfahrer. Für große Verspätungen müssen die Bahnen ihren Kunden nun bis zu 50 Prozent des Fahrpreises zurückzahlen.
Seit heute haben Bahnfahrer neue, bessere Rechte. Das hat die EU beschlossen. Ab jetzt müssen Bahnbetreiber ihren Kunden bei Verspätungen über 60 Minuten im nationalen und über 120 Minuten internationalen Verkehr 25 bzw. 50 Prozent des Fahrpreises erstatten.
Die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) ist auf Wunsch von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ), die nächste Woche auch ein entsprechendes Gesetz in den Ministerrat bringt, noch großzügiger: Im Nahverkehr bekommen auch die rund 40.000 Jahreskartenbesitzer ein Recht auf Entschädigung, wenn die Verspätungen ein bestimmtes Ausmaß überschreiten, so die ÖBB.
Die ÖBB hat Fahrgäste bereits seit 2004 freiwillig entschädigt: Bei Tageszügen gab es ab einer Stunde und bei Nachtzügen ab zwei Stunden Verspätung 20 Prozent des Fahrpreises (maximal 80 Euro) per Gutscheinen zurück, allerdings nur, wenn das Ticket mindestens 20 Euro im nationalen bzw. mindestens 50 Euro im Fernverkehr gekostet hat.
Das ist jetzt Ihr gutes Recht
Ab 3. Dezember 2009 stehen Kunden bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises zu, bei 120 Minuten 50 Prozent des Fahrpreises – entweder in Form eines Gutscheines oder auch als Bargeld. Die Bahn muss zudem bei Verspätungen von mehr als einer Stunde ihren Fahrgästen auch Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder "vernünftigerweise lieferbar" sind, wie es in der Regelung heißt. Wird der letzte Anschlusszug versäumt, werden Taxikosten bis maximal 50 Euro und/oder Hotelkosten bis maximal 80 Euro gegen Vorlage der Rechnung ersetzt.