Samstag, 27.09.2025 18:47 Uhr
RSS | Inhalt |
Berufliche Fortbildung
 
14.09.2010

Berufliche Fortbildung Wie Sprachkurse die Steuerlast mildern

Von Erwin J. Frasl
Bessere Qualifikation verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Daher belegen viele Arnbeitnehmer mit Semesterbeginn Fremdsprachenkurse bei Erwachsenenbildungseinrichtungen. Die Kursgebühren dafür können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden.
Sprachkurse-Erwachsenenbildungseinrichtungen-Arbeitnehmer-Beruf-Fortbildung-Lohnsteuerausgleich-Fortbildungskurse-Fremdsprachen-Arbeiterkammer Kärnten -AK-Kärnten-Kellner-Sekretäre-Verkäufer-Telefonist-Arbeitnehmerveranlagung-Kursgeb&a
Fremdsprachenlehrgänge werden zunehmend beliebter, da immer mehr Arbeitnehmer für die Ausübung ihres Berufes eine oder mehrere Fremdsprachen benötigen. Fortbildungskurse dafür sowie alle damit anfallenden weiteren Kosten können unter folgenden Bedingungen beim jährlichen Lohnsteuerausgleich abgesetzt werden, macht die Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam:
  • Ein Sprachkurs allgemeiner Natur ist dann absetzbar, wenn die Fremdsprache bei der beruflichen Tätigkeit zumindest teilweise benötigt wird“, so Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen der AK Kärnten. Als Beispiele nennt der Steuerexperte Fremdsprachen-Grundkenntnisse für Kellner, Sekretäre, Verkäufer oder Telefonisten.
     
  • Eine steuerliche Berücksichtigung der Kurse ist auch dann möglich, wenn es sich um einen berufsspezifischen Sprachkurs handelt. Darunter würde beispielsweise ein Englischkurs für Informatiker fallen.

Diese Kosten können Sie  steuerlich geltend machen

Abzugsfähig im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung sind prinzipiell die Kurs- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten für Kursunterlagen und Kopien. Fallen Fahrtkosten zum Kursort an, sind diese ebenfalls absetzbar. „Auch die Kosten für die Unterbringung können steuerlich absetzbar sein, wenn dem Kursteilnehmer eine tägliche Rückreise zum Heimatort nicht zumutbar ist“, so Sapetschnig. Er rät Arbeitnehmern, die entsprechenden Rechnungsbelege für den Jahresausgleich aufzubewahren, um sie dann steuermindernd geltend machen zu können.

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.de ID:1086
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
2,250 %
zur Bank
2 zur Bank
2,250 %
zur Bank
3 zur Bank
2,000 %
zur Bank
4 zur Bank
1,900 %
zur Bank
5 zur Bank
1,900 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
1,850 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
1,850 %
zur Bank
3 zur Bank
1,800 %
zur Bank
4 zur Bank
1,750 %
zur Bank
5 zur Bank
1,750 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2025 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz