Fremdsprachenlehrgänge werden zunehmend beliebter, da immer mehr Arbeitnehmer für die Ausübung ihres Berufes eine oder mehrere Fremdsprachen benötigen. Fortbildungskurse dafür sowie alle damit anfallenden weiteren Kosten können unter folgenden Bedingungen beim jährlichen Lohnsteuerausgleich abgesetzt werden, macht die Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam:
- Ein Sprachkurs allgemeiner Natur ist dann absetzbar, wenn die Fremdsprache bei der beruflichen Tätigkeit zumindest teilweise benötigt wird“, so Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen der AK Kärnten. Als Beispiele nennt der Steuerexperte Fremdsprachen-Grundkenntnisse für Kellner, Sekretäre, Verkäufer oder Telefonisten.
- Eine steuerliche Berücksichtigung der Kurse ist auch dann möglich, wenn es sich um einen berufsspezifischen Sprachkurs handelt. Darunter würde beispielsweise ein Englischkurs für Informatiker fallen.
Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen
Abzugsfähig im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung sind prinzipiell die Kurs- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten für Kursunterlagen und Kopien. Fallen Fahrtkosten zum Kursort an, sind diese ebenfalls absetzbar. „Auch die Kosten für die Unterbringung können steuerlich absetzbar sein, wenn dem Kursteilnehmer eine tägliche Rückreise zum Heimatort nicht zumutbar ist“, so Sapetschnig. Er rät Arbeitnehmern, die entsprechenden Rechnungsbelege für den Jahresausgleich aufzubewahren, um sie dann steuermindernd geltend machen zu können.