Obwohl sich die internationale Finanzkrise schon in der zweiten Jahreshälfte 2008 massiv bemerkbar machte, schlossen die österreichischen Bausparkassen 2008 so viele neue Bausparverträge ab wie noch nie. Konkret waren es fast 975.000 Verträge. Zur Verzinsung des Ansparguthabens können Bausparer auch die Kapitalertragsteuerfreie, staatliche Bausparprämie lukrieren. Und nachdem die Bemessungsgrundlage für diese Prämie seit Jahresbeginn angehoben wurde, heuer sogar noch mehr als 2008. Die Bausparprämie beträgt vier Prozent von 1.200 Euro pro Person, also höchstens 48 Euro.
Für den Fall, dass die zunehmende Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit einen Bausparer trifft und sich Schwierigkeiten bei der Aufbringung des vereinbarten Sparbetrages ergeben, rät die Bausparkasse Wüstenrot möglichst schnell Kontakt mit dem persönlichen Berater aufnehmen. So kann die individuelle Situation besprochen und eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet werden, beispielsweise eine Stundung von Ansparraten.
Vorzeitige Auflösung oder teilweise Rückzahlung
Eine vorzeitige Auflösung (Bindefrist sechs Jahre) eines Bausparvertrages ist zwar möglich, sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden, rät Wüstenrot. Denn im Falle einer Auflösung wird ein Verwaltungskostenbeitrag fällig. Die staatliche Bausparprämie ist (außer bei Nachweis wohnwirtschaftlicher Verwendung des Guthabens) zurück zu erstatten, die Zinsen werden rückgerechnet.
Die teilweise Rückzahlung von Beträgen vor der sechsjährigen Vertragslaufzeit - ohne Kündigung des Bausparvertrages - ist möglich. Beispielsweise wenn sich der Bausparer nachweisbar in einer vorübergehenden Notlage befindet (Todesfall in der Familie, Krankheit, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes). Bei Teilauszahlungen muss in jedem Fall die Vertragssumme entsprechend dem Verhältnis Gesamtguthaben zu ausgezahltem Guthabensteil ermäßigt werden.
Überbrückungsdarlehen
In Notsituationen gewährt Wüstenrot sogenannte „Überbrückungsdarlehen“ an Bausparer mit Verträgen im Ansparstadium, wenn sie die Absicht haben, den Vertrag vor Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen oder bis zur Zuteilung bzw. Zwischendarlehensbewilligung zu erhalten. Voraussetzung: Das Guthaben muss für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden, das Ansparguthabens darf noch nicht für eine Sicherstellung verwendet worden sein.
Zugute kommt den Bausparern auch, daß der Konsument bei einem Bauspardarlehen die Sicherheit hat, nie mehr als sechs Prozent Darlehenszinsen im Jahr zu zahlen. „Diese Absicherung vor Hochzinszeiten ist kostenlos. Das gibt Planungssicherheit für viele Jahre“, so Wüstenrot-Sprecher Dr. Josef Mayer.
Zinssenkung
Erfreulich für Kreditnehmer, angesichts vieler schlechter Nachrichten: Die Bausparkasse Wüstenrot hat heuer die Zinsen gesenkt. Der Darlehenszins nach Zuteilung eines Bauspardarlehens beträgt heuer 5,6 Prozent (sechs Prozent im Jahr 2008). Neue Zwischendarlehen für Kunden, die besonders schnell finanzieren möchten, gibt es im ersten Quartal 2009 bereits ab 2,25 Prozent (zzgl. 0,25 Prozent Kapitalbeschaffungskosten pro Quartal; das entspricht einer Effektivverzinsung laut Bankwesengesetz BWG von 3,39 Prozent).