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Bankgeheimnis Liechtenstein
 
12.03.2009

Bankgeheimnis Liechtenstein Fürstentum bereit für Betrugsbekämpfung

Von Marcus Preu
Die jüngsten Steueraffären haben Liechtenstein mürbe gemacht: Das Land ist bereit, der EU im Rahmen eines Betrugsbekämpfungsabkommens verstärkt Informationen über ausländische Konteninhaber in Liechtenstein zu gewähren. Das erhöht auch den Druck auf das österreichische Bankgeheimnis.
Liechtenstein baut die Zusammenarbeit mit der EU mit einem neuen Betrugsbekämpfungsabkommen aus. Kern der neuen Vereinbarung: Banken in Liechtenstein sollen der EU künftig Daten von Kontoinhabern, die EU-Bürger und nicht Staatsbürger von Liechtenstein sind, melden. Auch für Stiftungen soll es in Kürze eine Informationspflicht geben. Die EU-Kommission soll mit Liechtenstein ein entsprechendes Abkommen abschließen. Liechtenstein hat seine Bereitschaft dazu erkennen lassen. Dazu haben die jüngsten Steuerskandale beigetragen, die in Zusammenhang mit Liechtensteiner Konten publik geworden sind.


Druck auf österreichisches Bankgeheimnis wächst

Kommt es zu einer Verschärfung der Auskunftspflicht, dann wächst auch der Druck auf das österreichische Bankgeheimnis, das bisher auch ausländische Anleger in Österreich schützt. Wollen Ausländer ihre Identität den Steuerbehörden in ihrer Heimat nicht preisgeben, dann können sie derzeit stattdessen eine 20-prozentige Quellensteuer auf die Zinsen zahlen. Das Gleiche gilt in Belgien und Luxemburg, während vor allem Deutschland auf ein Ende des Bankgeheimnisses in den drei EU-Ländern drängt.

Während Inländer 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) auf die Erträge (z. B. Zinsen) bezahlen müssen, die von der Bank gleich einbehalten und direkt an den Fiskus abgeführt werden, sind es für Sparbücher von Ausländern derzeit nur 20 Prozent, ab 2011 dann 35 Prozent. Von der einbehaltenen KESt werden 75 Prozent an die Finanzbehörden im jeweiligen Ausland überwiesen.

Österreich wehrt sich bisher ebenso wie die Schweiz und Luxemburg gegen eine Aufweichung des Bankgeheimnisses.  Denn auch angelsächsische Bestimmungen, wie Trusts auf den Kanalinseln, oder die Tatsache, dass für manche britischen Banken eine handschriftliche Notiz für die Eröffnung eines Kontos genügt, machen es unmöglich, den Kontoinhaber auf Anfrage ausländischer Behörden aufzuspüren. 

Bankgeheimnis

Der Einblick in Bankkonten ist in Österreich nur mit einem richterlichen Beschluss gesetzlich erlaubt. Die Inhaber von Sparbüchern und Wertpapierkonten sind der Bank ohnehin bekannt, da die Anonymität zur Freude des Finanzministeriums bereits 2002 abgeschafft worden ist. Bei Geldtransfers von Konto zu Konto über nicht identifizierte Bankverbindungen besteht für den Überweiser eine Ausweispflicht ab einem Betrag von 15.000 Euro. Eine Ausweispflicht gilt auch für Bareinzahlungen ab 1.000 Euro. Seit 2002 ist einer Bank der Inhaber von Konten mit Namen und Adresse bekannt. Das gilt auch für Ausländer.

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