Bereits im Herbst 2009 wurde auf politischen Druck der OECD in Österreich die Lockerung des Bankgeheimnisses für Ausländer beschlossen. Ausländische Behörden können nun bereits in Verdachtsfällen Zugriff auf Daten ihrer Bürger bei österreichischen Banken erhalten.
EU-Steueroasen
Aufweichung des Bankgeheimnisses
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Für Österreicher bleibt Bankgeheimnis
Nur für Bankkunden, die in Österreich leben, änderte sich damit nichts. Da das Bankgeheimnis für Österreicher allein in die nationale Gesetzgebung fällt, können die EU oder einzelne Mitgliedsländer hier auch keinen Einfluss ausüben. Für eine Änderung des Bankgeheimnis in Österreich selbst wäre eine Verfassungsmehrheit nötig, über die die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP selbst nicht verfügen.
FPÖ und BZÖ attackieren Schäuble
Für das BZÖ spielt der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble wieder einmal den Oberlehrer gegenüber Österreich oder der Schweiz und "muss sich eine klare Abfuhr abholen", meinte der Chef des BZÖ Josef Bucher. Für FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist durch Schäubles Aussagen "die Katze aus dem Sack": Dem Bankgeheimnis drohe das Aus. Schon im September des vergangenen Jahres hätten SPÖ, ÖVP, Grüne und BZÖ "die erste Aufweichung des Bankgeheimnisses durchgepeitscht".
Aufweichung des Bankgeheimnisses erkennbar
Für Roman Leitner, Honorarprofessor für Finanzstrafrecht an der Universität Graz und Gesellschafter der Linzer Wirtschaftsprüfungskanzlei Leitner+Leitner, sind Anleger, die ihr Geld beispielsweise in der Schweiz steuerschonend angelegt haben, zunehmend bereit, ihr Vermögen wieder nach Österreich zurückzubringen. Die "Dramatik" der Aufweichung des Bankgeheimnisses sei mittlerweile für viele Anleger besser erkennbar, daher gäbe es einen kontinuierlichen Rückfluss von Geldern, die bisher im Ausland angelegt wurden. Günther Stummvoll, Finanzsprecher der ÖVP, macht klar, dass Österreich voll zu den im Rahmen der OECD getroffenen neuen Regelungen beim Bankgeheimnis für Ausländer steht.
Großbritannien, USA und Hongkong - Paradies für Steuerflüchtlinge
Bei einer Abschaffung des Bankgeheimnis in der EU würden Anleger im Wege des Gesellschaftsrechts weiterhin Möglichkeiten finden, Geld international steuerschonend anzulegen: Anleger, die einen britischen Trust gründen, finden damit sofort einen Weg, sich den Steuerbehörden zu entziehen. Das gleiche gelte für eine Unternehmensgründung in den USA, konkret in Delaware, oder in Hongkong, worauf etwa auch die Schweiz immer wieder hinweist.