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So sind Spareinlagen bei der Bank Austria geschützt
Die Bank Austria (UniCredit Bank Austria AG) ist Mitglied der Sparkassen-Haftungs AG (dies erklärt sich historisch aus der Zugehörigkeit der früheren Zentralsparkasse „Z“). Die Einlagen natürlicher sowie nicht-natürlicher Personen sind bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert (pro Einleger pro Kreditinstitut).
Ein Sparer muss sich im Insolvenzfall an die Sparkassen-Haftungs AG wenden, um seine garantierten Spareinlagen zu erhalten. Die Sicherungseinrichtungen haben Einlagen auf Verlangen des Einlegers und nach Legitimierung (bei ausreichendem Nachweis der geltend gemachten Forderung durch den Einleger) innerhalb von 20 Arbeitstagen (mit FMA-Bewilligung in besonderen Fällen binnen maximal 30 Arbeitstagen) auszuzahlen. Die geschützten Spareinlagen werden auf einmal. Die Auszahlungsfrist bei der Anlegerentschädigung beträgt unverändert drei Monate ab Feststehen der Höhe und Berechtigung der Forderung.
So kommt der Staat zu seiner Kapitalertragsteuer
Österreichische Sparer müssen von ihre Sparzinsen 25 Prozent Kapitalertragsteuer an den Staat abliefern. In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen müssen ihre Sparzinsen auch in Österreich besteuern. Die Bank als Abzugsverpflichteter zieht 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) ab und führt diese auch beim Finanzamt ab.
Bei beschränkt Steuerpflichtigen (kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich) erfolgt kein Abzug der KESt von Sparzinsen. Grundsätzlich kann der Steuerpflichtige eine Option auf Regelbesteuerung warnehmen. Damit werden sämtliche Einkünfte in die Tarifbesteuerung einbezogen. Bei geringem Einkommen kann der Durchschnittssteuersatz dann unter 25 Prozent liegen.