Sieben Tipps zur Geldanlage
Steigern Sie Ihre Zinserträge
SWK-Bank
Einstieg in Österreich mit Kreditangeboten
Energiepreise
So können Verbraucher bis zu 297 Euro sparen
„Bei der Konsumentenberatung handelt es sich um keine Maßnahme der Arbeitnehmerförderung im Sinne des Kärntner Arbeitnehmerförderungsgesetzes, sondern um einen völlig separaten Bereich“, so der Wortlaut im Klagsschreiben der Arbeiterkammer Kärnten. Und weiter: „Die von der klagenden Partei ebenfalls durchzuführende Konsumentenberatung wurde mit dem Kündigungsschreiben der beklagten Partei vom 16.12.2009 nicht aufgekündigt.“
„Um die Kärntner Bevölkerung weiterhin umfassend im Konsumentenschutz beraten sowie die Rechte unserer Mitglieder wahren zu können, sehen wir uns gezwungen, den Gerichtsweg zu beschreiten“, so Günther Goach, Präsident der Arbeiterkammer Kärnten.
Wie wichtig ein umfassender Konsumentenschutz ist, bestätigen die Beratungszahlen der Arbeiterkammer Kärnten. 2011 führte die Arbeiterkammer Kärnten rund 32.000 Beratungen durch. Mehr als die Hälfte der Menschen, die Hilfe im Konsumentenschutz benötigen, sind keine AK-Mitglieder. Allein im Vorjahr hat die AK mit ihrer Beratung Konsumenten über eine Million Euro erspart, so Goach.