Für Aufregung sorgte jüngst ein Arzt: Eine junge Patientin versäumte einen Zahnarzttermin und musste ein Ausfallshonorar in der Höhe von 140 Euro zahlen. „Uns sind derartige Vorfälle bekannt. Seit Jahren schon kennen wir die Forderungen von Ärzten. Dort, wo vernünftige Gespräche stattfinden, kommt es oft zu einer gütlichen Lösung“, sagt der Sozialrechtsexperte der Arbeiterkammer Niederösterreich Josef Fraunbaum Verbraucher.
„Statt alle Ärzte in einen Topf zu werfen und als Abkassierer zu bezeichnen, sollten die vielen engagierten Ärzte durch ein Gentlemen´s-Agreement gestärkt werden“, meint der Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich Hermann Haneder und schlägt der Ärztekammer zu den Ausfallshonoraren folgende Vereinbarung vor:
- Rechtzeitige Terminabsagen dürfen nicht verrechnet werden
- Unverschuldet nicht eingehaltene Termine dürfen nicht verrechnet werden (z.B. Autounfall der PatentIn)
- Bei Verschulden des Patienten soll es zu einem Gentlemen`s Agreement kommen: Da Patienten öfters längere Wartezeiten in Kauf nehmen, sollten Ärzte bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen von Abschlagshonoraren Abstand nehmen
- Nur bei wiederholten Terminenabsagen kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Jedoch nur, wenn die Wartezeit Kosten für den Arzt verursacht und in der Höhe nicht mehr, als Vertragsärzte von den Versicherungsträgern bekommen würden.
„Terminabsagen dürfen in einer immer flexibler werdenden Arbeitswelt nicht zur lukrativen Einkommensquelle für Ärzte werden“, fordert Haneder in diesem Zusammenhang.