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Aktienkursmanipulation
 
17.08.2011

Aktienkursmanipulation Fall Telekom – wie hilflos sind Aufsichtsorgane?

Von Gabriela Moser
Aufsichtsorgane sind nicht hilflos, sondern lassen sich oft zu zahnlosen Jasagern, Zu- und Wegschauern degradieren . Das zeigt der Fall Telekom geradezu exemplarisch.
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Dr. Gabriela Moser ist Abgeordnete zum Nationalrat
AufsichtsrätInnen können nach Aktienrecht Einsicht nehmen, Fragen stellen, Sachverständige beauftragen, Unterlagen und Berichte anfordern, Erhebungen einleiten, bei geschäftlichen Angelegenheiten mitbestimmen, Grundsätze der Geschäftspolitik festlegen, Vorstände nicht entlasten , Vorstände einstellen, Vorsitzende wählen, etc. All das verabsäumten sie im Fall der Bonuszahlungen bei der Telekom frei nach dem Motto: „Eine Krähe hackt ja der anderen kein Auge aus!“ oder „Was ich nicht weißt , macht mich nicht heiß.“

In allen Wirtschaftsskandalen von ÖBB zu Skylink und Telekom kamen AufsichtsrätInnen ihrer Kontrollaufgabe nur mangelhaft nach. Aber im Fall Telekom versagte nicht nur die ÖIAG im Aufsichtsrat, sondern auch ein externes Kontrollorgan, die Finanzmarktaufsicht.

Börsenrechtlich waren ihr zwar damals mangels rechtzeitiger Umsetzung der EU-Richtlinie die Hände gebunden. Sie erhob auch alle Anzeichen einer Aktienkursmanipulation (Euro-Invest mittels Lombardkredit), doch sie übermittelte diese massiven Verdachtsmomente nicht der Staatsanwaltschaft.

Eine einfache Sachverhaltsdarstellung hätte bereits damals die Arbeit der Justiz in Gang gesetzt. Doch in der schwarz-blauen Ära schalteten und walteten Freundeskreise meist mittels Honorardrehscheibe Hochegger/Valora ungeniert und schaufelten öffentliche Gelder oder Unternehmensvermögen in die privaten Taschen.

Die Privatisierungswelle wurde von einer ungenierten privaten Bereicherungsmentalität und Aufsichtsrats-Ignoranz vorangetrieben. Viele Kontrollorgane surften bequem mit, was den Unternehmen massiv schadete.

Das oberste Aufsichtsorgan der Republik, der Rechnungshof, kontrolliert im Nachhinein, oft auch erfolgreich. Doch er wird von der Mehrheit im Parlament nicht mit den nötigen Befugnissen ausgestattet. Im Bereich der Kontrolle z. B. der Parteienfinanzierung ist er von den Machthabern zur gänzlichen Hilflosigkeit verurteilt.

Zum Schaden der SteuerzahlerInnen und Unternehmen leistet sich Österreich Wegschau- Kontrollorgane; einige Betriebe, besonders die mit öffentlichem Einfluss, schlittern durch „schwachen“ Aufsichtsräten in unternehmensschädigende Skandale. Hilflosigkeit ist oft gewollt. Abhilfe schaffen nur selbstbewusste Aufsichtsorgane und eine kontrollwillige Gesetzgebung.

Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser

...  ist Bauten-, Verkehrs- und Konsumentenschutzsprecherin der Grünen. 1954 in Linz gebboren, Studium der Germanistik, Geschichte, Kunstgeschichte und Philosophie in Salzburg und Wien (Arbeiten über Elias Canetti, Frauenwahlrecht in England, Forschungsschwerpunkt: Integration Mitteleuropas in Form des Deutschen Bundes 1830-1848). Weitere wichtige Lebensstationen: Bis 1978 Studentenvertreterin.  Mitglied des Nationalrates seit 3.11. 199.1978-1997 AHS-Lehrerin für Deutsch und Geschichte am Akademischen Gymnasium in Linz, Bibliothekarin, viele fächerübergreifende Unterrichtsprojekte, Gewinnerin zahlreicher Umweltschutzpreise, Personalvertretung und Organisation der Fortbildung für Historiker. 1985-1991 Fraktionsführerin der Grünen Gemeinderäte in Linz, Trägerrolle im Wackersdorf-Widerstand,  1994-1996 Abgeordnete zum Nationalrat, Gesundheitssprecherin der Grünen im Parlament, 1996-1997 Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, ab 1997 Abgeordnete zum Nationalrat, Bauten-, und Konsumentenschutzsprecherin, ab 2004 auch Verkehrssprecherin, Aufdeckerarbeit im Rechnungshofausschuss: BUWOG, ÖBB, Skylink, Telekom, ...

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