Bis zu 200 Euro pro Jahr an Kirchenbeitrag können jetzt steuermindern geltend gemacht werden.
Wer Kirchenbeiträge bezahlt, sollte nicht vergessen, seine Beiträge steuerlich geltend zu machen. Der Höchstabsetzbetrag für Kirchenbeiträge wurde im Rahmen der Steuerreform 2009 von 100 Euro auf 200 Euro pro Jahr erhöht. Einen Mindestbetrag gibt es dabei nicht. Wer beispielsweise nur 20 Euro an Kirchenbeitrag geleistet hat, kann auch diesen Betrag steuerschonend geltend machen.
Achtung: Wichtig ist aber der Zeitpunkt der Bezahlung, macht etwa die Arbeiterkammer Niederösterreich aufmerksam. Nur jene Kirchenbeiträge, die im Jahr 2009 tatsächlich geleistet worden sind, können im Steuerausgleich für 2009 geltend gemacht werden.