All jene, die eine Mietwohnung suchen, können sich freuen. Ab September müssen sie weniger an Provisionen bezahlen. Eine neue Immobilienmakler-Verordnung macht das möglich.
Mit der neuen Immobilienmakler-Verordnung wird das Mieten von Wohnungen oder Einfamilienhäusern deutlich billiger, so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. In einer vom Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner im Einvernehmen mit dem Sozialminister erlassenen Verordnung wird die Obergrenze für Provisionen bei allen unbefristeten und den zwischen zwei und drei Jahren befristeten Mietverhältnissen - unabhängig vom Baualter - um eine Bruttomonatsmiete gesenkt. Die Verordnung tritt mit 1. September dieses Jahres in Kraft.
Provisionen bisher deutlich gestiegen
Die Provisionsgrenzen sind seit 1979 nicht verändert worden, während die Mietzinse - jedenfalls im Altbau - und damit auch die Provisionen deutlich gestiegen sind. Bei unbefristeten Mietverhältnissen können zukünftig nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Bruttomietzinse verlangt werden. Das gleiche gilt bei Befristungen über drei Jahren.
Bei befristeten Mietverhältnissen bis höchstens drei Jahre darf nur noch ein Bruttomonatszins verrechnet werden. Wird ein derart befristeter Vertrag verlängert, fällt maximal eine halbe Bruttomonatsmiete an, wobei die gesamte Provisionszahlung nicht mehr als drei Bruttomonatszinse betragen darf. Auch den Hausverwaltungen steht entsprechend weniger Provision zu, nämlich die Hälfte dessen, was sonst an Provision vereinbart werden kann - also ein oder ein halber Bruttomonatszins.