Während Vermieter künftig höhere Erhaltungspflichten zu tragen haben, bekommen ab dem 1. Mai geborene Kinder ihr Kindergeld künftig „antraglos“.
Dank Lohnabschlüssen knapp oberhalb der offiziellen Jahres-Inflationsprognose von 1,4 Prozent können unselbständig Beschäftigte 2015 mit geringfügigen Reallohnsteigerungen rechnen. So erhalten Metaller, Handelsbedienstete und vergleichbaren Kollektivverträgen unterliegende Arbeitnehmer 2015 um 2,1 Prozent mehr Lohn, während die Beamtengehälter um 1,77 Prozent und die Pensionen um 1,7 Prozent angehoben werden – wobei diese Lohnabschlüsse noch vor dem jüngsten Ölpreiseinbruch festgelegt wurden, der eine deutlich niedrigere Inflationsrate erwarten lässt.
Bausparprämie und staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Trotz weltweiter Niedrigzinsen bleibt die Bausparprämie unverändert bei 1,5 Prozent und auch der Zuschuss für die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge wird 2015 mit 4,25 Prozent beibehalten. Beim Bausparen wird folglich eine Einzahlung von maximal 1.200 Euro vom Staat mit 18 Euro bezuschusst, während bei der Zukunftsvorsorge nun maximal 2561,22 Euro gefördert werden und die maximale staatliche Prämie von 106,04 Euro auf 108,85 ansteigt.
Höchstzulässiger Garantiezinssatz
Das niedrige Zinsniveau wirkt sich jedoch auf die Lebensversicherungen aus, wo der höchstzulässige Garantiezinssatz 2015 von 1,75 auf 1,5 Prozent gesenkt wird. Die Absenkung dieses von der Finanzmarktaufsicht (FMA) verordneten Zinssatzes, den die Versicherungen ihren Kunden höchstens garantieren dürfen, gilt jedoch nur für neue Verträge. Die Absenkung bezieht sich zudem nur auf die garantierte Verzinsung der „Sparprämie“, die sich aus der einbezahlten Prämie minus Steuern und Risiko-und Kostenanteilen errechnet. Nicht betroffen sind hingegen die Gewinnbeteiligungen.
20 Millionen Euro „Handwerkerbonus“
2015 wird zudem neuerlich ein „Handwerkerbonus“ ausgeschüttet, den Privatpersonen für Arbeitsleistungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden erhalten können. Diese seit 1. Juli 2014 ausgeschüttete Förderung von bis zu 600 Euro ist jedoch gedeckelt, wobei die im Vorjahr verfügbaren zehn Millionen Euro bereits Mitte November vollständig ausgeschöpft waren. Heuer liegt das Budget bei 20 Millionen Euro (Infos unter
www.handwerkerbonus.gv.at), die wohl ebenfalls sehr rasch vergeben sein dürften.
„Wohnrechtsnovelle“
Mit Jahresbeginn in Kraft tritt zudem die „Wohnrechtsnovelle“, mit der die Erhaltungspflichten des Vermieters ausgedehnt werden. So ist künftig sowohl im Voll- als auch im Teilanwendungsbereich des Mietrechts der Vermieter für die Erhaltung und Erneuerung von Heizthermen, Elektroboilern und sonstigen Wärmebereitungsgeräten zuständig, sofern diese mitvermietet wurden. Die Wartung mitvermieteter Geräte bleibt jedoch weiterhin Sache des Mieters. Baut ein Mieter während des laufenden Mietverhältnisses hingegen selbst eine neue Therme ein, bleibt er auch selbst für deren Erhaltung verantwortlich.
Höheres Maximaleinkommen neben der Studienbeihilfe
Mit 1. Jänner werden auch Änderungen bei der Studienförderung schlagend: Konkret wird das erlaubte Maximaleinkommen neben der Studienbeihilfe von monatlich 700 auf 833 Euro angehoben. Außerdem gilt mit Jahreswechsel eine neue Richtlinie für Studienabschluss-Stipendien: Durch diese soll bisher berufstätigen Studenten vor allem von Bachelor- beziehungsweise Diplomstudien an Unis, FH und nunmehr auch Privatunis die Endphase ihrer Ausbildung erleichtert werden. Die Mindesthöhe der Unterstützung wird von 600 auf 700 Euro monatlich angehoben und es werden einheitlich bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausgezahlt (die Höchstgrenze dafür liegt weiterhin bei 1040 Euro).
Antraglose Familienbeihilfe und Agentur für Passagierrechte
Im laufe des Jahres 2015 soll zudem das Leben junger Eltern und von geschädigten Urlaubern erleichtert werden. So muss die jedem Kind zustehende Kinderbeihilfe derzeit noch aktiv von den Eltern beantragt werden, wofür eine Reihe von Unterlagen eingereicht werden müssen. Für Geburten ab dem 1. Mai soll nun eine „antraglose Familienbeihilfe“ eingeführt werden, die die Finanzbehörden „antraglos“ zuerkennen sollen, wofür die Behörde auf die vorhandenen Daten (etwa im Zentralen Personenregister) zurückgreifen soll. Wer hingegen Probleme bei Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugreisen hatte, kann sich bei Streit- oder Beschwerdefällen ab Mai an eine neue „Agentur für Passagierrechte“ wenden, um – möglichst außergerichtlich und einvernehmlich - zu seinem Recht zu kommen.