Raucher, Landwirte und Besserverdiener werden kommendes Jahr am schwersten von höheren Preisen und Tarifen betroffen sein – dafür bekommen Kinder ab Juli eine Gratis-Zahnspange.
Nachdem die Tabaksteuer bereits im März 2014 um rund 20 Cent pro Packung erhöht wurde, erfolgt am 1. April 2015 die zweite Erhöhung. Diese wird zwischen zehn und 20 Cent je Schachtel betragen, wobei einige Sorten bereits ab Mitte Februar teurer werden.
Aktualisierte Einheitswerte für Landwirte
Erhebliche Steuererhöhungen kommen 2015 auf Landwirte zu. Denn erstmals seit dem Jahr 1988 werden die „Einheitswerte“ aktualisiert, die den steuerlichen Wert von landwirtschaftlichem Grundbesitz und die daraus resultierenden Abgaben festlegen. Nach Schätzungen der Landwirtschaftskammer werden die Einheitswerte um durchschnittlich zehn Prozent angehoben, wobei es in Einzelfällen jedoch auch zu größeren Veränderungen nach oben oder unten kommen könne. Zwar warten die meisten Landwirte noch auf die entsprechenden Bescheide, die ihre künftige Abgabenlast festlegen. Betroffen von der Neubewertung sind vorerst jedenfalls die pauschalierte Einkommenssteuer, die Grundsteuer sowie Kammerumlage und Kirchenbeitrag. Hingegen werden die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern (und die daraus resultierenden Leistungen), die ebenfalls von den Einheitswerten abhängig sind, erst 2017 an die neue Bemessungsgrundlage angepasst.
Autobahn-Vignette und Ticket-Preise der ÖBB
Um 2,1 Prozent teurer wird mit 1. Jänner auch die Autobahn-Vignette. Das Jahrespickerl verteuert sich von 82,70 auf 84,40 Euro, wobei die Vignettenfarbe von Limette auf Azurblau wechselt. Nicht teurer werden zum Jahreswechsel hingegen die Ticket-Preise der ÖBB, die bereits im Dezember im Schnitt um 1,1 Prozent angehoben wurden. Verbundtickets, Preise für die SparSchiene und die Vorteilscard blieben dabei unverändert, allerdings dürfte es für Zivildiener ab 2015 keine eigene Vorteilscard mehr geben, sollte es nicht doch noch zu einer Einigung mit den Behörden kommen.
Rezeptgebühren und Heilbehelfe
Auch im Gesundheitsbereich kommt es zu Preissteigerungen. So steigen die Gebühren für die E-Card um 30 Cent auf 10,85 Euro und die Rezeptgebühr wird um 15 Cent auf 5,55 Euro erhöht. Um von diesen Gebühren befreit zu werden darf das Einkommen von Alleinstehenden im kommenden Jahr 872,31 Euro nicht überschreiten, während dieses Limit für Ehepaare bei monatlich 1307,89 Euro liegen wird. Erhöht werden auch die Kostenanteile der Versicherten bei den normalen Heilbehelfen, die ab 1. Jänner 2015 mindestens 31 Euro (bisher 30,20 Euro) betragen werden, während die Beiträge bei Sehbehelfen von bisher mindestens 90,60 Euro auf 93 Euro angehoben. Erheblich entlastet werden hingegen Kinder und Jugendliche mit erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen, denen bei erheblicher Fehlstellung ab 1. Juli 2015 eine Gratis-Zahnspange zugebilligt wird. Um vom Bund geplante Kosten von 80 Mio. Euro jährlich sollen kleiner Kinder dafür künftig abnehmbare Zahnspangen erhalten, Kinder über zehn Jahren wird hingegen ein festsitzender Zahnersatz bezahlt.
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
Teurer wird die Sozialversicherung für unselbständig beschäftigte Besserverdiener, deren ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (bis zu der anteilig Sozialversicherungsbeiträge anfallen) um 120 Euro auf 4.650 Euro monatlich erhöht wird – wodurch freilich auch die maximale ASVG-Pension entsprechend ansteigt. Für Selbstständige und Bauern steigt dieser Satz hingegen um 140 Euro auf 5425 Euro monatlich.